Steuern? Mach ich selbst.
Steuertipps
Einleitung
In der ungeheuren Vielfalt des Steuerrechts sind zahlreiche Möglichkeiten verborgen, Steuern zu sparen. Im Folgenden werden als Einstieg 15 Tipps vorgestellt. Einer davon ist besonders pikant:
Der günstige Splittingtarif steht grundsätzlich nur Ehepartnern zu, wenn sie nicht dauernd getrennt leben und die Zusammenveranlagung wählen. Der Splittingtarif begünstigt Ehepartner ungemein und wenn ohnehin eine Eheschließung ansteht, sollte man nicht lange zögern.
Der Splittingtarif führt aber nur dann zu Steuervorteilen, wenn die Ehepartner unterschiedlich hohe Einkünfte haben.
Je höher die gesamten Einkünfte der Ehepartner sind und je höher deren Einkommen, desto höher ist der Splittingvorteil und desto eher lohnt sich Heiraten aus steuerlichen Gründen. Ein Splittingvorteil tritt indessen nicht ein, wenn beide gleich viel verdienen.
Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen des Ehepartners A von z. B. 555.652 € (Beginn der Reichensteuer im Splittingtarif) und des Ehepartners B von 0 € beträgt der Splittingvorteil pro Jahr (Einkommensteuer 232.372 € im Grundtarif minus 214.700 € Einkommensteuer im Splittingtarif =) 17.672 €.
Wer sich noch vor Jahreswechsel standesamtlich trauen lässt, erhält für das gesamte Jahr den Splittingtarif.
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