Steuern? Mach ich selbst.
Steuertipps
Gehören Sie zu den Steuerzahlern, die jährlich ihre Steuererklärung nach Schema F erledigen und froh sind, diese leidige Aufgabe möglichst schnell hinter sich gebracht zu haben? Dann möchten wir dazu raten, bei der Steuererklärung für 2024 eine Ausnahme zu machen und sich vorher unsere Steuertipps querbeet anzuschauen. Es würde uns freuen, wenn Sie für Ihre Steuererklärung fündig werden.
Eine Binsenwahrheit lautet: Wer sein Einkommen durch Ausgaben mindert, kann Steuern sparen. Diese Binsenweisheit wollen wir nicht als Steuertrick qualifizieren, der Vollständigkeit halber aber kurz darauf eingehen.
Die Steuerprogression
Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (sog. Veranlagungszeitraum) vom Finanzamt nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum bezogen hat (§ 25 EStG). Dazu ist eine Steuererklärung abzugeben. Hört sich vernünftig an, aber...
Es gibt bei der Einkommensteuer keinen festen Steuersatz. Der Steuersatz ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Denn die Einkommensteuer wächst prozentual mit dem Einkommen, bedingt durch den progressiven Steuertarif (§ 32a EStG). Dieser wirkt sich besonders nachteilig aus, wenn das Einkommen in einzelnen Jahren unterschiedlich hoch ist. Im Jahr mit hohem Einkommen schlägt die progressive Besteuerung brutal zu, ohne dass es dafür im nächsten Jahr einen Ausgleich gibt.
Deshalb sollte man über die Jahre hinweg ein möglichst gleichbleibendes Einkommen erklären, dann kommt man am Besten davon.
Tipp Einkünfte verlagern
Die Höhe des Einkommens lässt sich indessen beeinflussen. So ist unter Umständen entscheidend, in welchem Jahr die Einkünfte anfallen. Sinkt z. B. voraussichtlich der Steuersatz im nächsten Jahr, weil Einkünfte ganz oder teilweise wegfallen, kann es günstiger sein, diesjährige Einkünfte erst im nächsten Jahr zu beziehen und somit in das Jahr mit dem niedrigeren Steuersatz zu verlagern. Dies lässt sich besonders leicht bei Berufsaufgabe, sonstigen Bezügen wie Abfindungen und Tantiemen erreichen.
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? Sonstige Bezüge: Begriff eingeben + Suchen antippen
Aber auch mit im voraus geleistete Ausgaben in Form von Vorauszahlungen / Anzahlungen oder Leistung von Ausgaben erst im nächsten Jahr können Sie die Steuerprogression schwächen.
Tipp Der Splittingtarif: Heiraten aus steuerlichen Gründen?
Der Splittingtarif steht grundsätzlich nur Ehepartnern zu, wenn sie die Zusammenveranlagung wählen. Zwar sollte man eigentlich seine Lebensgestaltung nicht von steuerlichen Vorteilen abhängig machen. Der Splittingtarif begünstigt indessen Ehepartner ungemein und wenn ohnehin eine Eheschließung ansteht, sollte man nicht lange zögern.
Der Splittingtarif führt aber nur dann zu Steuervorteilen, wenn die Ehepartner unterschiedlich hohe Einkünfte haben.
Je höher die gesamten Einkünfte der Ehepartner sind und je höher deren Einkommen, desto höher ist der Splittingvorteil und desto eher lohnt sich Heiraten aus steuerlichen Gründen. Ein Splittingvorteil tritt indessen nicht ein, wenn beide gleich viel verdienen.
Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen des Ehepartners A von z. B. 555.652 € (Beginn der Reichensteuer im Splittingtarif) und des Ehepartners B von 0 € beträgt der Splittingvorteil pro Jahr (Einkommensteuer 232.372 € im Grundtarif minus 214.700 € Einkommensteuer im Splittingtarif =) 17.672 €.
Wer sich noch vor Jahreswechsel standesamtlich trauen lässt, erhält für das gesamte Jahr den Splittingtarif.
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