Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
Die Steuererklärung kann an das Finanzamt elektronisch oder auf Papierformularen übermittelt werden.
Allgemein bevorzugt wird die elektronische Übermittlung am Bildschirm z. B. mit Elster. In bestimmten Fällen kann die Steuererklärung nur elektronisch übermittelt werden. Dazu unten mehr.
Für einfache Steuererklärungen bietet sich die Übermittlung der Steuererklärung auf Papierformularen an. Es sind in den Formularen oft nur wenige Angaben zu machen, weil viele Daten im Finanzamt bereits vorliegen. Die entsprechenden Zeilen sind in den Formularen dunkelgrün unterlegt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papierformularen abgeben, besorgen Sie sich am besten zwei Formularsätze. Der eine ist sozusagen Ihre Spielwiese, auf der Sie eine Probeerklärung anfertigen und nach Belieben Änderungen und Ergänzungen vornehmen können. Die endgültige Fassung übertragen Sie auf den unberührten Formularsatz, den Sie per Post Ihrem zuständigen Finanzamt zusenden.
♦ Elektronische Übermittlung
Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden.
Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist indessen ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich.
Eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht nicht, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 35 und 36 des Hauptvordrucks ESt 1 A) jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.
Für die elektronische Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt.
Bitte übermitteln Sie auch Belege und andere Dokumente zur Steuererklärung elektronisch (Belegnachreichung zur Steuererklärung). Dies ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich.