Hauptvordruck
Zuständiges Finanzamt
Geben Sie die Steuererklärung oder Anträge bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen.
- Haben Sie zurzeit mehrere Wohnungen im Inland und sind Sie nicht verheiratet, ist das
Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
- sind Sie verheiratet und leben von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem sich Ihre Familie vorwiegend aufhält;
- sind Sie verheiratet und leben von ihrem Ehepartner dauernd getrennt, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
- sind Sie verheiratet, lebten jedoch im Jahr 2024 erstmals von ihrem Ehepartner dauernd getrennt, können Sie Ihre Steuererklärung noch bei dem Finanzamt abgeben, das zuletzt mit Ihrer Besteuerung befasst war, weil sie Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung in diesem Jahr noch vorliegen.
Nähere Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.