Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

3.3.0 Hinweis zu Zeile 18 Familienstand

Hauptvordruck

Zu Ihrem Familienstand sind in Zeile 18 Angaben erforderlich,

  • wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind. Dann tragen Sie bitte das Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Feld 18  „Verheiratet / Lebenspartnerschaft begründet seit dem“ ein.
  • wenn die mit Ihnen verheiratete oder verpartnerte Person verstorben ist. Dann tragen Sie bitte das Sterbedatum im Feld „Verwitwet seit dem“ ein.
  • wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind und von der mit Ihnen verheirateten oder verpartnerten Person dauernd getrennt leben. Dann tragen Sie bitte das Datum der Trennung im Feld „Dauernd getrennt lebend (Tag der Trennung)“ ein. Leben Sie nur vorübergehend nicht zusammen, z. B. bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit, liegt keine dauernde Trennung vor.
  • wenn Ihre Ehe geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde. Dann tragen Sie bitte das Datum der Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Feld „Geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben seit dem“ sowie das Datum der Trennung im Feld „Dauernd getrennt lebend (Tag der Trennung)“ ein.