Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.4.0 Zeile 34 Arbeitnehmer-Sparzulage

Hauptvordruck

♦   Arbeitnehmer-Sparzulage

Sie wollen einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage für zulagebegünstigte vermögenswirksame Leistungen stellen?
Dann tragen Sie in Zeile 34 bitte eine „1“ ein. Ihr Finanzamt setzt dann die Arbeitnehmer-Sparzulage nach Ablauf des Kalenderjahres fest. Die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) werden von Ihrem Anbieter oder Arbeitgeber elektronisch an
das Finanzamt übermittelt.

Hauptvordruck

Bei Neuverträgen (Vertragsabschluss nach dem 25. Mai 2018) erfolgt eine Datenübermittlung nur,
wenn Sie in diese eingewilligt haben. Ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht in der Regel nur,
wenn das zu versteuernde Einkommen

  • bei einzeln veranlagten Personen 40.000 € und
  • bei zusammen veranlagten Personen insgesamt 80.000 € nicht übersteigt.

♦   Sperrfrist für Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird in der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Die Sperrfrist bei der Arbeitnehmersparzulage beträgt grundsätzlich sieben Jahre, wobei in den ersten sechs Jahren Sparzahlungen erfolgen und das siebte Jahr ein "Ruhejahr" ist. In dieser Zeit müssen Sie die vermögenswirksamen Leistungen (VL) anlegen, ohne darüber zu verfügen. Halten Sie die Frist nicht ein, entfällt der Anspruch auf die Zulage rückwirkend. 

Haben Sie über Ihren Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist unschädlich verfügt (z. B. bei längerer Arbeitslosigkeit), wird Ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulage vorzeitig ausgezahlt. Entsprechendes gilt, wenn Ihre Bausparkasse Ihnen einen Bausparvertrag zugeteilt hat.

Bei einer Anlage zum Wohnungsbau (z. B. Grundstücksentschuldung)
wird Ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich ausgezahlt.