Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.1.0 Steuererklärung elektronisch per ELSTER oder auf Papiervordrucken

Hauptvordruck 

Einleitung

Sie können Ihre Steuererklärung sowohl elektronisch als auch auf den amtlichen Papiervordrucken übermitteln. 

♦   Elektronische Übermittlung

Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden.

Eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte (Zeilen 35 und 36 des Hauptvordrucks) jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.

Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software an derer Anbieter (www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang abhängig von der Registrierungsmethode bis zu 2 Wochen dauern kann.

Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich.

Bitte übermitteln Sie auch Belege und andere Dokumente zur Steuererklärung elektronisch (Belegnachreichung zur Steuererklärung). Dies ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich.

Digitale Belege können Sie auch direkt mit den entsprechenden Eingabefeldern Ihrer Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER verknüpfen. Ihr Finanzamt kann dann diese Belege bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung eigenständig und zeitsparend abrufen, ohne dass Ihnen zusätzlicher Aufwand entsteht.

Das Verknüpfen von Belegen ist auch über Software anderer Anbieter möglich, soweit diese die Funktion technisch unterstützen. Sofern Ihr Finanzamt Belege abgerufen hat, wird Ihnen dies in Mein ELSTER oder über Software anderer Anbieter angezeigt.

  • Übermittlung auf Papiervordrucken

Für einfache Steuererklärungen bietet sich die Abgabe auf Papier an. Es sind oft nur wenige Angaben zu machen, weil viele Daten dem Finanzamt bereits vorliegen und nicht angegeben werden müssen.  Die entsprechenden Zeilen sind in den Vordrucken dunkelgrün unterlegt. 

Am besten, Sie besorgen sich zwei Vordrucksätze, einen für eine Probeerklärung, auf der Sie beliebig ändern und ergänzen können und einen weiteren Vordrucksatz für die endgültige Fassung.