Helfer in Steuersachen

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1.1.5 Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Hauptvordruck

♦   Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Sie sind kirchensteuerpflichtig und auf Ihre Kapitalerträge wurde keine Kirchensteuer einbehalten, z. B. weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung widersprochen haben (Sperrvermerk)?

Dann sind Sie zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichtet. Diese Erklärung ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine gesonderte Abgabe dieser Erklärung ist nur dann erforderlich, wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu Zeile 6 in der Anleitung zur Anlage KAP und vergessen Sie nicht, in Zeile 2 des Hauptvordrucks das entsprechende Auswahlfeld anzukreuzen.