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1.2.0 Mobilitätsprämie

Hauptvordruck

Mobilitätsprämie

Pendlerinnen und Pendler mit einem zu versteuernden Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 12.096 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern 24.192 € (Werte für 2025), können für Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte sowie für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ab dem 21. Entfernungskilometer alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 0,38 € eine Mobilitätsprämie erhalten.

Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Bitte vergessen Sie nicht, in Zeile 3 des Hauptvordrucks das entsprechende Auswahlfeld anzukreuzen und die Anlage Mobilitätsprämie auszufüllen und einzureichen.

Anlage Mobilitätsprämie / Auszug