Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.9.5 Zeile 8 Identifikationsnummer

Hauptvordruck

Zusammenfassung / Begriff

Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen für steuerliche Zecke eine Identifikationsnummer (IdNr.) erteilt. 

Die vergebene Identifikationsnummer besteht aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer als elfter Ziffer (§ 139b der AO).

Die Zuteilung der Identifikationsnummer regelt keinen Einzelfall und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Sie ist daher kein Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsmittel möglich wäre..

Hauptvordruck

Die Identifikationsnummer gilt lebenslang. Sie ändert sich auch bei Umzug oder Eheschließung nicht. Kinder erhalten sie kurz nach der Geburt, Einwanderer bei der ersten Anmeldung in Deutschland. Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden (§ 139b AO. Dieses führt zu einer persönlichen Identifikation. 

♦   So überwacht uns das Finanzamt

Über die IdNr. überwacht uns die Steuerverwaltung. So sammelt das Bundeszentralamt für Steuern die Daten bei Auszahlung von Löhnen, Renten und Kapitalerträgen und ordnet sie den Steuerpflichtigen zu. Die Finanzämter haben auf diese Daten uneingeschränkten Zugriff. 

Die Identifikationsnummer ist wichtig für die Datenübermittlung Dritter an die Finanzämter (§ 93d EStG). 

  • Die Zuträger

Unter Angabe der IdNr. müssen bestimmte mitteilungspflichtige Stellen den Steuerbehörden steuerrelevante Daten - nach Ablauf des Kalenderjahres bis Ende Februar des folgenden Jahres - durch Datenfernübertragung übermitteln. Welche Stellen davon betroffen sind, können die Steuerbehörden bestimmen (§ 93d AO).

Dies bedeutet: Über die Identifikationsnummer werden dem Finanzamt auf elektronischem Wege zahlreiche Informationen übermittelt bzw. das Finanzamt kann über einen Datenabruf darauf zugreifen und kann diese mit den erklärten Angaben in der Steuererklärung automatisiert abgleichen kann. Zu diesen Daten zählen im Wesentlichen:

  • Vom Arbeitgeber die LSt-Bescheinigung mit Angaben zum  Bruttolohn, Steuerabzugsbeträge, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, etc.
  • von anderen Stellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung) gezahlte Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosen-, Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld) und Insolvenzgeld
  • Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung (sofern der Datenübermittlung zugestimmt wurde, was Abzugsvoraussetzung ist) und Beitragserstattungen
  • gezahlte Beiträge in einen Riester- oder Rürup-Versicherungsvertrag
  • von Rentenversicherungsträgern ausgezahlte Renten (einschließlich Riester- und Rürup-Renten) sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung und aus der Rente abgeführte Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge
  • für und von berücksichtigungsfähigen Kindern geleistete Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge
  • von Banken vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellte Zinsen, insbesondere wenn insgesamt höhere Zinsen freigestellt worden sind als in der Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 801 €/1.602 € und bei einer erteilten Nichtveranlagungsbescheinigung
  • ausgezahlte Lebensversicherungsleistungen
  • elektronische Vermögensbildungsbescheinigung für vermögenswirksame Leistungen.

Hauptvordruck

Die IdNr findet man in den Steuererklärungen und Steuerbescheiden der Vorjahre. Notfalls können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern (identifikationsmerkmal.de). Sie können Ihre Steuererklärung aber auch ohne IdNr abgeben, denn dem Finanzamt ist Ihre IdNr bekannt.

Zur elfstelligen IdNr sind im Bundeszentralamt für jeden Bundesbürger die wichtigsten persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und das zuständige Finanzamt hinterlegt. Die Daten werden ständig über die Meldebehörden aktualisiert. Die IdNr erhöht die Transparenz und die Kontrollmöglichkeiten im Besteuerungsverfahren und führt zu technischen Erleichterungen des Finanzamts im Umgang mit den Steuerzahlern, auch bei der Erfassung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.

Steuerbetrug, aber auch Leistungsmissbrauch im Sozialbereich, können mit Hilfe der IdNr. wirksamer bekämpft werden.

Der Fiskus hat damit seine Kontrollmöglichkeiten erheblich ausgeweitet, insbesondere Mini-Jobber, Hatz-IV-Empfänger, Rentner, Sparer und Arbeitnehmer sind zu gläsernen Steuerbürgern geworden. Auch verspricht sich der Fiskus von der IdNr eine höhere Effizienz in der Verwaltung.