Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.0.0 Zeile 4-55 A u s f ü l l e n der Anlage Vorsorgeaufwand
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Vorsorgeaufwand
Hier beantragen Sie den Abzug Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge. Zur Altersvorsorge gehören
Die Beiträge zur Altersvorsorge sind bis zum Höchstbetrag der Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig (§ 10 Abs. 3 EStG). Dazu mehr im Beitrag 1.0.1.
Die Daten (eDaten) zu den Zeilen 4 und 9 liegen dem Finanzamt bereits vor. Eintragungen erübrigen sich.
Zeile 6
Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bitte in Zeile 6 ein.
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen Sie über Ihre Pflichtbeiträge hinaus zusätzliche freiwillige Beiträge (z. B. zur Vermeidung von Abschlägen bei Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze), tragen Sie diese Beiträge bitte ebenfalls in Zeile 6 ein.
Tipp Mit Sonderzahlungen Steuern sparen
Mit Sonderzahlungen können Sie Abschläge ausgleichen, die Sie bei einer freiwilligen vorzeitigen Rente erwarten. Auch sorgen die Sonderzahlungen für eine lebenslange Erhöhung Ihrer Rente.
Nicht zu übersehen ist der ansehnliche Steuerrabatt: Zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen geleistete Zahlungen bringen einen satten Steuerrabatt. Wenn Sie z. B. freiwillig 5.000 € einbringen, erhalten Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % einen Steuerrabatt von (5.000 € x 30 % x 94 % ) = 1.410 € = 28.2 %.
Zeile 10
Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (im 538 € - Minijob oder als Aushilfe) eigene Beiträge geleistet haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen.
Beiträge für eine berufsständische Versorgungskasse oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse tragen Sie bitte in Zeile 5 ein, wenn Sie
Diese Berufsgruppen haben eigene Rentenversicherungen gegründet und sorgen so eigenständig für die spätere Rente vor.
Tipp Mit Zusatzbeiträgen Geld zinsgünstig anlegen
Berufsständische Versorgungskassen und landwirtschaftliche Alterskassen sind häufig kapitalgedeckte Rentensysteme, die ihre Gelder für die Mitglieder üppig verzinsen, mit einem Garantiezins von oft 2 %.
Hier ist offensichtlich eine sichere Geldanlage mit ansehnlicher Verzinsung verborgen, die Sie für sich nutzen könnten, wenn Sie Mitglied der Berufsgruppe sind. Denn zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen können Sie oftmals bis zur Höhe eines Jahresbeitrags freiwillig Zahlungen leisten. Wenn Sie z. B. freiwillig 5.000 € einbringen, erhalten Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % einen Steuerrabatt von (5.000 € x 30 % x 94 % ) = 1.410 € = 28.2 %.
Daten für die mit e und dunkelgrün gekennzeichneten Zeilen liegen dem Finanzamt bereits vor und müssen nicht eingetragen werden. Im Einzelfall erübrigen sich Angaben zu Einnahmen und Ausgaben. Sie fügen dann zwar die Anlage Vorsorgeaufwand dem Hauptvordruck bei, ohne in den gekennzeichneten Zeilen Beträge über Einnahmen und Werbungskosten einzutragen
Eintragungen sind dort nur nötig, wenn die der Finanzverwaltung von dritter Seite übermittelten Daten fehlerhaft sind.
Zeile 4-10: Beiträge zur Altersvorsorge Hier sind alle Versicherungsbeiträge zu erfassen, aus denen sich ein späterer Rentenanspruch ergibt, z. B. der gesetzliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Einzahlungen in private (Rürup-)Rentenversicherungen oder berufsständische Versorgungseinrichtungen. |
Zeile 11–44: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Die Beiträge sind, je nachdem ob Sie im Inland oder im Ausland gesetzlich oder privat versichert sind oder für andere Personen eine Versicherung übernommen haben, in unterschiedlichen Zeilen einzutragen. Es sind zahlreiche Personengruppen unterschiedlich zu berücksichtigen: Arbeitnehmer, Beamte , Richter, Selbständige, Rentner (auch im Ausland), auch Steuerpflichtige, die als Versicherungsnehmer Krankenversicherungsbeiträge für andere Personen (z. B. nicht bei Ihnen berücksichtigungsfähige Kinder oder Eltern) übernommen haben. |
Zeile 45-50: Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen Tragen Sie hier alle anderen begünstigten Versicherungsbeiträge, z. B. für Wahlleistungen bei Krankheit, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Risiko- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. |
Zeile 51-56: Ergänzende Angaben Die Eintragungen haben Bedeutung für die Berechnung der Höchstbeträge für bestimmte abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Als Höchstbeträge sind abzugsfähig 1.900 € oder 2.800 €. Welcher der beiden Höchstbeträge im Einzelfall gilt, wird technisch über die Antworten in Zeile 51-56 gesteuert |
Anlage Vorsorgeaufwand
♦ Freiwillig Rentenversicherte
Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zeile 6 ein. Diese Beiträge sind, wie Sie am Formular erkennen können, keine eDaten.
Beispiel:
Der Steuerpflichtige führt eine kleinen Handwerksbetrieb ohne Mitarbeiter. Er hat 3.600 € in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Zeile 16 und 18) steuert das Finanzamt bei, da es sich um eDaten handelt.
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
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