Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.1.1 Berufsständische Rentenversicherung / Zeile 5
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Vorsorgeaufwand
Einige Berufsgruppen der Selbständigen (Landwirte, Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Handwerker etc.) haben außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eigene Versorgungswerke eingerichtet.
Es handelt sich um Basis-Rentenversicherungen, deren Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge abzugsfähig sind.
Während Arbeitnehmer ihre Rentenversicherungsbeiträge aus der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen (bei ElsterFormular automatisch), tragen Sie als Selbständiger Ihre vom berufsständischen Versorgungswerk bescheinigten Leistungen in Zeile 5 ein.
Beispiel:
Dr. K. hat an die kassenärztliche Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Pflichtbeiträge in Höhe von 11.123 € geleistet.
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
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