Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.2.4 Krankenversicherung der Rentner / Zeile 16-22
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Vorsorgeaufwand
Rentner finden die Beiträge zur Krankenversicherung (Zeile 16) und Pflegeversicherung (Zeile 18
) in der Rentenbezugsmitteilung. Die Daten werden vom Finanzamt beigesteuert, sind also nicht einzutragen.
Beiträge für Wahlleistungen werden in Zeile 22 eingetragen.
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