Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.6.6 Zeile 46-48 Risikoversicherung, Todesfallversicherung
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Anlage Vorsorgeaufwand
Einleitung
Sie haben Beiträge zu Risikoversicherungen gezahlt, die nur im Todesfall eine Leistung vorsehen (Risikolebensversicherung, ggf. in Kombination mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung)?
Dann tragen Sie diese bitte in Zeile 46 ein.
Anlage Vorsorgeaufwand

Beiträge zu Witwen-, Waisen- und Sterbekassen können Sie ebenfalls hier eintragen. Sie haben Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder zu Kapitallebensversicherungen (auch Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr) gezahlt, die eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben,
Dann tragen Sie diese Beiträge bitte in Zeile 47 ein.
Sie haben Beiträge zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht gezahlt, mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1. Januar 2005?
Dann tragen Sie die Beiträge bitte in Zeile 48 ein.
Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind, richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 47 und 48 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 47) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 48).
♦ Nicht eintragen
Sie dürfen nicht eintragen:
♦ Schutz der nächsten Angehörigen
Den Todesfallversicherungen (Risiko, Sterbekasse) ist eigentümlich, dass in den Beiträgen keine Sparanteile enthalten sind. Läuft der Vertrag nach der vereinbarten Zeit aus, ohne dass die Leistung in Anspruch genommen worden ist, gibt es nichts von der Versicherung zurück. Für eine Risikolebensversicherung bedeutet dies, dass schon kleine Beträge ausreichen, um einen hohen Versicherungsschutz zu erreichen. So lässt sich mit etwa 3 € im Monat und 10 Jahre Laufzeit eine Leistung im Todesfall ein Schutz der nächsten Angehörigen von 100.000 € erreichen.
♦ Sterbegeldversicherung – Die Wette auf frühen Tod
Zu den Risikolebensversicherungen zählt auch die >>Sterbegeldversicherung<< .
Wollen Sie Ihren Kindern und Enkeln nicht die Kosten Ihrer Bestattung aufbürden, schließen Sie eine Sterbegeldversicherung ab. Steuerlich gesehen ist sie eine ganz normale Risikolebensversicherung, im Kern aber eine Wette auf frühen Tod.
Haben Sie im Alter von z. B. von 55 Jahren eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.000 € abgeschlossen, beträgt der Monatsbeitrag etwa 20 €. Sollten Sie nach einer Wartezeit von etwa zwei Jahren sterben, zahlt die Versicherung an den Begünstigten die volle Versicherungssumme von 5.000 € aus. Sie hätten dann, wenn auch tot, die Wette gewonnen, mit geringem Einsatz von 480 € einen Überschuss von 4.520 € erzielt.
Wer aber alt wird, zahlt häufig drauf. Eine Alternative für die Regelung von „Tag X“ wäre z. B., mit einem Sparplan das Geld zu erwirtschaften. Nach zwölf Jahren wären einschließlich Zinsen auch 5.000 € auf dem Konto. Alle Banken haben entsprechende Angebote.