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2.6.6 Hinweis zu Zeile 46 Todesfallversicherungen, Sterbegeldverversicherung

Anlage Vorsorgeaufwand

Zusammenfassung / Begriff

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Versicherungspolice mit einer kleinen Versicherungssumme, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsieht. Mit kleinen Beträgen lassen sich Beerdigungskosten absichern. Damit wird Vorsorge dafür geleistet, dass Angehörige keine Beerdigungskosten für einen nahen Angehörigen aufbringen müssen und sich dabei ggfs. verschulden. 

Beiträge zu Lebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Risikolebensversicherung, ggf. in Kombination mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung), tragen Sie in Zeile 46 ein.

Beiträge zu Witwen-, Waisen- und Sterbekassen gehören ebenfalls dazu.

Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind privat veranlasst, weil sie ein Risiko abdecken, das in der Person des Steuerzahlers begründet ist und somit nach § 12 EStG nicht abzugsfähig wären. Sie sind indessen als Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, weil sie in  § 10 Abs.1 Nr. 2 EStG ausdrücklich als abzugsfähige Sonderausgaben aufgeführt sind.

Je nach Art und Abschlusszeitpunkt werden Lebensversicherungen bei der Einkommensteuer unterschiedlich behandelt.

♦  Schutz der nächsten Angehörigen

Den Todesfallversicherungen (Risiko, Sterbekasse) ist eigentümlich, dass in den Beiträgen keine Sparanteile enthalten sind. Läuft der Vertrag nach der vereinbarten Zeit aus, ohne dass die Leistung in Anspruch genommen worden ist, gibt es nichts von der Versicherung zurück. Für eine Risikolebensversicherung bedeutet dies, dass schon kleine Beträge ausreichen, um einen hohen Versicherungsschutz zu erreichen. So lässt sich mit etwa 3 € im Monat und 10 Jahre Laufzeit eine Leistung im Todesfall ein Schutz der nächsten Angehörigen von 100.000 € erreichen. 

♦  Sterbegeldversicherung – Die Wette auf frühen Tod

Zu den Risikolebensversicherungen zählt auch die  >>Sterbegeldversicherung<< .

Wollen Sie Ihren Kindern und Enkeln nicht die Kosten Ihrer Bestattung aufbürden, schließen Sie eine Sterbegeldversicherung ab. Steuerlich gesehen ist sie eine ganz normale Risikolebensversicherung, im Kern aber eine Wette auf frühen Tod.

Haben Sie im Alter von z. B. von 55 Jahren eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.000 € abgeschlossen, beträgt der Monatsbeitrag etwa 20 €. Sollten Sie nach einer Wartezeit von etwa zwei Jahren sterben, zahlt die Versicherung an den Begünstigten die volle Versicherungssumme von 5.000 € aus. Sie hätten dann, wenn auch tot, die Wette gewonnen, mit geringem Einsatz von 480 € einen Überschuss von 4.520 € erzielt.

Wer aber alt wird, zahlt häufig drauf. Eine Alternative für die Regelung von „Tag X“ wäre z. B., mit einem Sparplan das Geld zu erwirtschaften. Nach zwölf Jahren wären einschließlich Zinsen auch 5.000 € auf dem Konto. Alle Banken haben entsprechende Angebote.