Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.8.0 Praxisfälle / Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen

Anlage Vorsorgeaufwand

Anhand praktischer Fälle lässt sich leicht erkennen, in welcher Höhe sich Vorsorgeaufwendungen steuerlich auswirken:

  • Fall 1: Gewerbetreibender, Freiberufler, alleinstehend
  • Fall 2: Arbeitnehmer, alleinstehend
  • Fall 3: Arbeitnehmer, verheiratet
  • Fall 4: Beamter, verheiratet
  • Fall 5: Freiberufler, verheiratet mit Kindern

♦  Fall 1: Gewerbetreibende / Freiberufler

Der Steuerzahler ist Freiberufler, wohnt in den Alten Bundesländern (maßgebend für den jeweiligen Höchstbetrag für Basis-Rentenversicherungen), ist alleinstehend und hat in 2022 Beiträge in Höhe von 5.469 € in eine berufliche Versorgungskasse (z. B. Rechtsanwälte und Notare / Zeile 5) und 9.000 € in kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente / Zeile 8) = insgesamt 14.469 € geleistet.

Die Aufwendungen in die Rürup-Rente (Zeile 8) sind eDaten, eine Eintragung in die Anlage Vorsorgeaufwand erübrigt sich.

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?
Höchstbetrag für Alleinstehende  (Alte Bundesländer)     25.639 €
Davon 94 % (Wert für 2022 / Zwischenergebnis 1) 24.101 €
Aufwendungen  
Beiträge in ein berufliches Versorgungswerk                                    5.469 €
+ Beiträge in einen Basisrentenvertrag (Rürup-Rente)   9.000 €
Summe 14.469 €
Davon 94 % (Zwischenergebnis 2) 13.601 €
Der niedrigere Betrag ist abzugsfähig (Endergebnis) 13.601 €

♦   Fall 2: Arbeitnehmer, alleinstehend

Der Arbeitgeberanteil lt. Lohnsteuerbescheinigung Nr. 22 und und Arbeitnehmeranteil Nr. 23 in Höhe von jeweils 2.985 € für die Zeilen 4 und 9 sind eDaten, Eintragungen in die Anlage Vorsorgeaufwand erübrigen sich.

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?

In die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen wird - mit einem Teilbetrag - neben dem Arbeitnehmeranteil auch der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Arbeitgeberanteil einbezogen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), der indessen abschließend zu 100 % wieder abgezogen wird (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG, abgesegnet durch BFH 18.11.2009 - X R 6/08).

Basis-Rentenversicherungen  
Höchstbetrag für Alleinstehende 2022 (Alte Bundesländer) 25.639 €
Davon 94 % (Zwischenergebnis 1) 24.101 €
Sozialversicherungsbeiträge  
Arbeitgeberanteil lt. Nr. 22a der Lohnsteuerbescheinigung              2.985 €
+ Arbeitnehmeranteil lt. Nr. 23a der Lohnsteuerbescheinigung             2.985 €
Aufwendungen insgesamt 5.970 €
Davon 94 % 5.612 €
- Arbeitgeberanteil 100 % 2.985 €
Verbleiben (Zwischenergebnis 2) 2.627 €
Abzugsfähig ist der niedrigere Betrag (Endergebnis) 2.627 €

♦   Fall 3: Arbeitnehmer, verheiratet

Heribert Muster, wohnhaft in den Alten Bundesländern, kann für sich und seine Ehefrau folgende Vorsorgeaufwendungen geltend machen:

eDaten 

1. Sowohl von seinem Arbeitslohn als auch vom Arbeitslohn seiner Ehefrau sind Sozialversicherungsbeiträge einbehalten worden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aus Nr. 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigungen und zwar für Herrn Muster 2.985 € und für Frau Muster 1.520 € (Zeile 4 und 9),

2. Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung und zur Pflegeversicherung lt. Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 11 und 13) betragen für Herrn Muster 2.460  / 304 € und für Frau Muster 1.320 € / 163 €.

3. Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 45) in Höhe von 690 €. 

Herr Muster hat eine Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen und dafür 1.500 € eingezahlt (Zeile 8).

Keine eDaten

1. Herr Muster  hat eine Insassen- und auch eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Für beide Versicherungen hat er insgesamt 118 € überwiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat Herrn Muster 240 € an Beiträgen gekostet. Die Beträge für die Kasko-Versicherung sind hierin nicht enthalten. Außerdem hat er 49 € für eine private Haftpflichtversicherung bezahlt. Die Summe dieser Beträge beträgt 407 €.

2. Die Wahlleistungen zur Krankenversicherung (Zeile 22) betragen 1.200 €.

Herr Muster trägt ein:

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

Zu Zeile 51: Es sind keine Eintragungen vorzunehmen, weil der Steuerpflichtige zu seiner Krankenversicherung Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge hat.  

Kürzung der Höchstbeträge: In die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen wird - mit einem Teilbetrag - neben dem Arbeitnehmeranteil auch der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Arbeitgeberanteil einbezogen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), der indessen abschließend zu 100 % wieder abgezogen wird (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG, abgesegnet durch BFH 18.11.2009 - X R 6/08).

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?
Basis-Rentenversicherung  
Höchstbetrag 2022 51.278 € 
Davon 94 % (Zwischenergebnis 1) 48.202 € 
Aufwendungen  
Rürup-Rentenversicherung 1.500 €
+ Arbeitnehmeranteil-Rentenversicherung 4.505 €
Arbeitgeberanteil Rentenversicherung. 4.505 €
Zusammen 10.510 €
Davon 94 % 9.880 €
- Abzüglich ArbG-Anteil Rentenversicherung 4.505 €
Verbleiben (Zwischenergebnis 2) 5.375 €
Der niedrigere Betrag ist abzugsfähig (Endergebnis) 5.375 € 


Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

Weitere Sonstige Vorsorgeaufwendungen  
Arbeitnehmeranteil Basis-Krankenversicherung 3.780 €
- 4 % Kürzung Krankengeld 151 €
Verbleiben 3.629 €
+ Gesetzliche Pflegeversicherung 467 €
Summe Basisabsicherung 4.096 €
+ Wahlleistungen zur Krankenversicherung Zeile 27 1.200 €
+ Arbeitslosen-Versicherung Zeile 45 690 €
+ Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen Zeile 48 407 €
Zwischensumme 6.393 € 
Höchstbetrag 3.800 €, mindestens Basisabsicherung 4.096 €
  • Zusammenfassung
Basis-Rentenversicherung / Höchstbetrag  5.375 €
Sonstige Vorsorgeaufwendungen 4.096 €
Vorsorgeaufwendungen insgesamt  9.471 €

Der Abzug der "Weiteren  sonstigen Vorsorgeversicherungen" ist davon abhängig, dass die Höchstbeträge in Höhe von 3.800 € nicht bereits durch Beiträge zu Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurden (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). In den meisten Fällen wirken sich, wie auch in diesem Fall, die Beiträge in "Weitere  sonstige Vorsorgeversicherungen" nicht aus. Eintragungen können unterbleiben. Mindestens ist die Basisabsicherung abzugsfähig. 

♦  Fall 4: Beamter, verheiratet

Max Muster, verheiratet, wohnt mit seiner Familie in den alten Bundesländern und ist im Beamtenverhältnis tätig. Seine Beamtenbezüge haben in 2022 insgesamt 48.000 € betragen. An Vorsorgeaufwendungen hat er geleistet:

Basis-Altersrente    
Beiträge in eine Rürup-Rentenversicherung (Zeile 8)  1.100 € > 1.100 €
Basisleistungen Kranken- und Pflegeversicherung    
Beiträge in eine inländische private Basis-Krankenversicherung, Absicherung mit 30 % seiner Krankheitskosten (Zeile 23)  3.558 €  
+ Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung (Zeile 24)  216 €  
Summe  3.774 € > 3.774 €
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen    
Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung (Zeile 48) 51 €  
+ Kfz-Haftpflicht, Haftpflicht als Tierhalter und Jollen-Segler (Zeile 48) 540 €  
+ Risikolebensversicherung (Sterbekasse) Max Muster (Zeile 48) 86 €  
+ Ausbildungsversicherung Sohn Leo Muster 414 €, Vertragsabschluss 2004* (Zeile 49) 414 €  
Summe  1.091 € > 1.091 €
Insgesamt   5.965 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Der Betrag von 414 € geht nur mit 88 % = 365 € in die Berechnung ein (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EStG 2004).

Zu Zeile 52:

Die Zeile 52-56 sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres nicht rentenversicherungspflichtig waren. Hierzu gehören insbesondere Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?

Bei Beamten und anderen rentenversicherungsfreien Personen wird der Höchstbetrag von 25.639 / 51.278 € (Werte für 2022 / Alte Bundesländer) zunächst um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18.6 % der Bruttobezüge gekürzt und erst dann mit 94 % (Wert für 2022) angesetzt. 

Dies bedeutet: Für Personen, die zum Personenkreis der Beamten, Richter, Geistlichen, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Amtsträger und vergleichbare Personen gehören, ist der Höchstbetrag gem. § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Für die Berechnung des fiktiven Gesamtbeitrages gilt der zu Beginn des Kalenderjahres maßgebliche Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Basis-Rentenversicherung  
Höchstbetrag 2022 51.278 €
- fiktiver Gesamtbeitrag RV 18.6 % (Wert 2021) von 48.000 € der Bruttobezüge = 8.928 €
Verminderter Höchstbetrag 42.350€
Davon 94 % (Zwischenergebnis 1) 39.809 €
Aufwendungen Rürup-Rentenversicherung 1.100 €
Davon 94 % (Zwischenergebnis 2) 1.034 €
Zu berücksichtigen niedrigerer Betrag 1.034 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen    
Basis-Krankenversicherung 3.558 €  
+ Gesetzliche Pflegeversicherung 216 €  
Summe Basisabsicherung, in voller Höhe abzugsfähig 3.774 € > 3.774 
     
Weitere Vorsorgeaufwendungen 51 € + 540 € + 86 € + 365 € 1.042 €  
Höchstbetrag für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen 3.800 €  
- Basisabsicherung  3.774 €  
Verbleiben  26 € > 26 €
Summe weitere Vorsorgeaufwendungen   3.800 € 
    =======

 

 

 

 

 

 

 

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen betragen 1.042 €. Der Abzug dieser Beträge ist davon abhängig, dass die Höchstbeträge nicht bereits durch Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurden (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Der Höchstbetrag von 3.800 € wurde durch Aufwendungen zur Basis-Absicherung nur in Höhe von 3.774 € ausgeschöpft. Somit können nur (3.800 € - 3.774 € =) 26 abgezogen werden. 

In den Erläuterungen zum Steuerbescheid lautet die entsprechende Passage: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich. 

Zusammenfassung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 

Basis-Rentenversicherung  1.034 €
Basis-Kranken- und Pflegeversicherung  3.774 €
+ Weitere Vorsorgeaufwendungen 26  €
Insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig 4.834 €

 

♦   Fall 5: Freiberufler, verheiratet mit Kindern

Felix Steuerknecht ist verheiratet, freiberuflicher Rechtsanwalt, wohnhaft in den alten Bundesländern. 

Anlage Vorsorgeaufwand

In seine berufsständische Versorgungseinrichtung hat der 12.000 € eingezahlt (Zeile 5), weitere 4.000 € in eine private Rürup-Rentenversicherung (Zeile 8 ).

Für seine private Krankenversicherung (Basisabsicherung) hat er 5.750 €, plus 250 € für gesetzliche Pflegeversicherung gezahlt (Zeile 23 und 24 ).

Seine Ehefrau Lucie ist Beamtin und ebenfalls privat krankenversichert. Der von Lucie als Versicherungsnehmerin zu leistende Jahresbeitrag zur Basisversicherung beträgt 3.300 €, weitere 200 € zahlt sie für die Pflegeversicherung. Der gemeinsame Sohn Leo ist im Vertrag von Lucie mitversichert (Zeile 23 und 24 ).

Beide Eheleute haben für Wahlleistungen zur Krankenversicherung jeweils 400 € aufgewendet (Zeile 27).

An weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind 1.200 € für Haftpflicht (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 48) und 3.600 €  in eine Kapitallebensversicherung angefallen (Abschluss im Jahr 2000 / Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 49).

Anlage Kind

Die Tochter Elke (24 Jahre alt) ist als  Versicherungsnehmerin in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichert und zahlt einen Jahresbeitrag zu ihrer Basisversicherung in Höhe von 2.000 €. Ihr Vater Felix erstattet Elke den von ihr geleisteten Jahresbeitrag im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung (Anlage Kind Zeile 35 Krankenversicherung 1.810 € und Zeile 37 Pflegeversicherung 190 €).

Die Steuerpflichtigen tragen ein:

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

  

* Der Beitrag von 3.600 € geht mit 88 % automatisch in die Berechnung ein (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EStG 2004). 

Aufwendungen für Tochter Elke

Anlage Kind Papierformular

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen absetzbar?
Basis-Rentenversicherungen  
Höchstbetrag 2022 51.278 €
Davon 94 % Wert für 2022 (Zwischenergebnis 1) 48.202 €
Aufwendungen (Zeile 5 und 8) 16.000 €
Davon 94 % Wert für 2022 (Zwischenergebnis 2) 15.040 €
Absetzbar niedrigerer Betrag 15.040€

 

 

 

 

 

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Der Höchstbetrag für Beiträge zur sonstigen Daseinsvorsorge beträgt für Felix 2.800 €, da er seine Krankenversicherung vollständig aus eigenen Mitteln finanziert und auch keine steuerfreien Leistungen zu seinen Krankheitskosten erhält. Dies wird gesteuert über die Eintragung in > Zeile 51.

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

Lucie erhält den gekürzten Höchstbetrag von 1.900 €, da Lucie einen Anspruch auf steuerfreie Beihilfen zu ihren Krankheitskosten hat, ebenfalls gesteuert über die Eintragung in > Zeile 52. Zusammen steht ihnen ein gemeinsamer Höchstbetrag von 4.700 zu.

Berechnung 

Private Krankenversicherung Ehemann Basis (Zeile 23) 5.750 €
Private Krankenversicherung Ehefrau Basis (Zeile 23) 3.300 €
Private Krankenversicherung Sohn Leo Basis (Zeile 23) 1.000 €
Tochter Elke Basis 1.810 €
Pflegeversicherung Felix, Lucie u. Elke 640 €
Zwischensumme Basis / Versicherung 12.500 €
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Wahlleistungen KV Felix u. Lucie 800 €
Haftpflichtversicherung 1.200 €
Kapitalversicherung (88 % von 3.600 € =)* 3.168 €
  5.168 €
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Zwischensumme (12.500 € + 5.168 €) 17.668 €
Höchstbetrag 4.700 €
Mindestens Basisabsicherung   12.500 €
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Zusammenfassung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 

Basis-Rentenversicherung    15.040 €
Basis-Kranken- und Pflegeversicherung    12.500 €
Sonstige  Vorsorgeaufwendungen   5.168 €  
Höchstbetrag    4.700 €  
- Kürzung des Höchstbetrags (Basisleistungen KV + PV) 12.500 €   
Verbleiben            0 € >       0 € 
Insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig   27.540 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Der Beitrag geht mit 88 % automatisch in die Berechnung ein (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EStG 2004). 

Erläuterung

Die Aufwendungen zur Basisabsicherung sind in vollem Umfang abzugsfähig. Weil die Aufwendungen für Basisleistungen (12.500 €) die Höchstbeträge von (2.800 € für Felix, 1.900 € für Lucie =) 4.700 übersteigen, scheidet ein weiterer Abzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen für Wahlleistungen zur Krankenversicherung, Haftpflicht und Kapitalversicherung aus.