Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.8.0 Praxisfälle / Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen

Anlage Vorsorgeaufwand

Anhand praktischer Fälle lässt sich leicht erkennen, in welcher Höhe sich Vorsorgeaufwendungen steuerlich auswirken:

  • Fall 1: Gewerbetreibender, Freiberufler, alleinstehend
  • Fall 2: Arbeitnehmer, alleinstehend
  • Fall 3: Arbeitnehmer, verheiratet
  • Fall 4: Beamter, verheiratet
  • Fall 5: Freiberufler, verheiratet mit Kindern

♦  Fall 1: Gewerbetreibende / Freiberufler

Der Steuerpflichtige ist Freiberufler, alleinstehend und hat in 2023 Beiträge in Höhe von 5.469 € in eine berufliche Versorgungskasse (z. B. Rechtsanwälte und Notare / Zeile 5) und 9.000 € in kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente / Zeile 8) = insgesamt 14.469 € geleistet.

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?
Höchstbetrag für Alleinstehende 2023  (einheitlich für alle Bundesländer)     26.528 €
Altersvorsorgeaufwendungen   
Beiträge in ein berufliches Versorgungswerk                                    5.469 €
+ Beiträge in einen Basisrentenvertrag (Rürup-Rente)   9.000 €
Summe 14.469 €
Davon 100  % 14.469 €
Der niedrigere Betrag (Höchstbetrag oder Aufwendungen) ist abzugsfähig 14.469 €

Hinweis: Die Aufwendungen in die Rürup-Rente (Zeile 8) sind eDaten, eine Eintragung in die Anlage Vorsorgeaufwand erübrigt sich.

Anlage Vorsorgeaufwand

♦   Fall 2: Arbeitnehmer

Der Steuerpflichtige ist Arbeitnehmer und alleinstehend. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung  lt. Lohnsteuerbescheinigung Nr. 22 und und Arbeitnehmeranteil Nr. 23  betragen jeweils 2.985 € für die Zeilen 4 und 9, Die Daten sind eDaten, Eintragungen in die Anlage Vorsorgeaufwand erübrigen sich.

Anlage Vorsorgeaufwand

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?

    In die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen wird - mit einem Teilbetrag - neben dem Arbeitnehmeranteil auch der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Arbeitgeberanteil einbezogen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), der indessen abschließend zu 100 % wieder abgezogen wird (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG, abgesegnet durch BFH 18.11.2009 - X R 6/08).

     

    Höchstbetrag für Alleinstehende 2023 (einheitlich für alle Bundesländer) 26.528 €
    Altersvorsorgeaufwendungen  
    Arbeitgeberanteil lt. Nr. 22 der Lohnsteuerbescheinigung              2.985 €
    + Arbeitnehmeranteil lt. Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung             2.985 €
    Aufwendungen insgesamt 5.970 €
    - Arbeitgeberanteil 100 % 2.985 €
    Verbleiben  2.627 €
    Der niedrigere Betrag (Höchstbetrag oder Aufwendungen) ist abzugsfähig 2.627 €

Fall 3: Arbeitnehmer, verheiratet

Heribert Muster kann für sich und seine Ehefrau folgende Vorsorgeaufwendungen geltend machen:

I. Altersvorsorgeaufwendungen / eDaten (Eintragungen in die Anlage Vorsorgeaufwand erübrigen sich)

1. Sowohl von seinem Arbeitslohn als auch vom Arbeitslohn seiner Ehefrau sind Sozialversicherungsbeiträge einbehalten worden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aus Nr. 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigungen betragen für Herrn Muster jeweils 2.985 € und für Frau Muster jeweils  1.520 € (Zeile 4 und 9 Anlage
Vorsorgeaufwand),

2. Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung und zur Pflegeversicherung lt. Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 11 und 13) betragen für Herrn Muster 2.460  / 304 € und für Frau Muster 1.320 € / 163 €.

3. Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 45) beträgt 690 €. 

Herr Muster hat eine Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen und dafür im Kalenderjahr 1.500 € eingezahlt (Zeile 8).

II. Weitere Vorsorgeaufwendungen / Keine eDaten

1. Herr Muster  hat eine Fahrzeuginsassen- und eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Für beide Versicherungen hat er insgesamt 118 € überwiesen. Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung betrugen 240 €. Die Beträge für die nicht abzugsfähige  Kasko-Versicherung sind hierin nicht enthalten. Außerdem hat er 49 € für eine private Haftpflichtversicherung bezahlt. Die Summe dieser Beträge beträgt 407 €.

2. Die Wahlleistungen zur Krankenversicherung (Zeile 22) betragen 1.200 €.

Herr Muster trägt ein:

Anlage Vorsorgeaufwand

In die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen wird - neben dem Arbeitnehmeranteil - auch der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Arbeitgeberanteil einbezogen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), der indessen abschließend zu 100 % wieder abgezogen wird (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG, abgesegnet durch BFH 18.11.2009 - X R 6/08).

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?
Höchstbetrag für Ehepartner 2023 (einheitlich für alle Bundesländer)   53.056 € 
Altersvorsorgeaufwendungen    
Private Rürup-Rentenversicherung 1.500 €  
+ Arbeitnehmeranteil gesetzl. Rentenversicherung 4.505 €  
+ Arbeitgeberanteil gesetzl. Rentenversicherung. 4.505 €  
Zusammen 10.510 €   
- Abzüglich Arbeitgeberanteil gesetzliche Rentenversicherung 4.505 €  
Verbleiben     5.375 €  > 5.375 €
Der niedrigere Betrag (Höchstbetrag oder Aufwendungen) ist abzugsfähig   5.375 € 


Anlage Vorsorgeaufwand

Weitere Vorsorgeaufwendungen  
Arbeitnehmeranteil Basis-Krankenversicherung 3.780 €
- 4 % Kürzung Krankengeld 151 €
Verbleiben 3.629 €
+ Gesetzliche Pflegeversicherung 467 €
Summe Basisabsicherung Kranken- und Pflegeversicherung 4.096 €
+ Wahlleistungen zur Krankenversicherung Zeile 27 1.200 €
+ Arbeitslosen-Versicherung Zeile 45 690 €
+ Weitere Vorsorgeaufwendungen Zeile 48 407 €
Insgesamt 6.393 € 
Höchstbetrag 3.800 €, mindestens Basisabsicherung 4.096 €
  • Zusammenfassung
Altersvorsorgeaufwendungen 5.375 €
Weitere Vorsorgeaufwendungen 4.096 €
Vorsorgeaufwendungen insgesamt  9.471 €

Der Abzug der "Weiteren Vorsorgeversicherungen" ist davon abhängig, dass die Höchstbeträge in Höhe von 3.800 € nicht bereits durch Beiträge zu Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurden (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Dies ist hier der Fall. Somit wirken sich die Weiteren Vorsorgeaufwendungen" nicht aus. Eintragungen können unterbleiben. Mindestens ist die Basisabsicherung abzugsfähig. 

♦  Fall 4: Beamter, verheiratet

Der verheiratete Max Muster ist im Beamtenverhältnis tätig. Seine Bezüge haben in 2023 insgesamt 48.000 € betragen. An Vorsorgeaufwendungen hat er geleistet:

Altersvorsorgeaufwendungen (Rürup-Rentenversicherung (Zeile 8)    1.100 €
Basisleistungen Kranken- und Pflegeversicherung    
Beiträge in eine inländische private Basis-Krankenversicherung, Absicherung mit 30 % seiner Krankheitskosten (Zeile 23)  3.558 €  
+ Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung (Zeile 24)  216 €  
Summe  3.774 € > 3.774 €
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen    
Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung (Zeile 48) 51 €  
+ Kfz-Haftpflicht, Haftpflicht als Tierhalter und Jollen-Segler (Zeile 48) 540 €  
+ Risikolebensversicherung (Sterbekasse) Max Muster (Zeile 48) 86 €  
+ Ausbildungsversicherung Sohn Leo Muster 414 €, Vertragsabschluss 2004* (Zeile 49) 414 €  
Summe  1.091 € > 1.091 €
Insgesamt   5.965 €

 

*Die Ausbildungsversicherung von 414 € geht nur mit 88 % = 365 € in die Berechnung ein (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EStG 2004).

  •  In welcher Höhe sind die Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig?

Bei Beamten und anderen rentenversicherungsfreien Personen wird der Höchstbetrag von 26.528 / 53.056 € (Werte für 2023 / einheitlich für alle Bundesländer) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18.6 % der Bruttobezüge gekürzt. 

Dies bedeutet: Für Personen, die zum Personenkreis der Beamten, Richter, Geistlichen, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Amtsträger und vergleichbare Personen gehören, ist der Höchstbetrag gem. § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Für die Berechnung des fiktiven Gesamtbeitrages gilt der zu Beginn des Kalenderjahres maßgebliche Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Altersvorsorgeaufwendungen Höchstbetrag 2023 53.056 €
- fiktiver Gesamtbeitrag RV 18.6 % (Wert 2023)  von 48.000 € der Bruttobezüge = 8.928 €
Verminderter Höchstbetrag 44.128 €
Aufwendungen Rürup-Rentenversicherung 1.100 €
Der niedrigere Betrag (Höchstbetrag oder Aufwendungen) ist abzugsfähig 1.100 €

 

Unbegrenzt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen    
Basis-Krankenversicherung 3.558 €  
+ Gesetzliche Pflegeversicherung 216 €  
Summe Basisabsicherung, in voller Höhe abzugsfähig 3.774 € > 3.774 
     
Begrenzt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 51 € + 540 € + 86 € + 365 € 1.042 €  
Höchstbetrag 3.800 €  
- Unbegrenzt abzugsfähige weitere Vorsorgeaufwendungen  3.774 €  
Verbleiben  26 € > 26 €
Summe weitere Vorsorgeaufwendungen   3.800 € 
    =======

 

Die begrenzt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen betragen 1.042 €. Der Abzug dieser Beträge ist davon abhängig, dass die Höchstbeträge nicht bereits durch unbegrenzt abzugsfähige Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurden (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Der Höchstbetrag von 3.800 € wurde durch Aufwendungen zur Basis-Absicherung nur in Höhe von 3.774 € ausgeschöpft. Somit können nur (3.800 € - 3.774 € =) 26 abgezogen werden. 

In den Erläuterungen zum Steuerbescheid lautet die entsprechende Passage: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich. 

Zusammenfassung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 

Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen 1.034 €
Unbegrenzt abzugsfähige Basis-Kranken- und Pflegeversicherung  3.774 €
+ Weitere Vorsorgeaufwendungen    26  €
Insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig 4.834 €

♦   Fall 5: Freiberufler, verheiratet mit Kindern

Der verheiratete Felix Steuerknecht ist als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig.  

In seine berufsständische Versorgungseinrichtung hat der 12.000 € eingezahlt (Zeile 5), weitere 4.000 € in eine private Rürup-Rentenversicherung (Zeile 8 ).

An unbegrenzt abzugsfähigen Beiträgen für seine  private Basis-Krankenversicherung hat er 5.750 € gezahlt plus weitere unbegrenzt abzugsfähige 250 € für gesetzliche Pflegeversicherung (Zeile 23 und 24 ).

Seine Ehefrau Lucie ist Beamtin und ebenfalls privat krankenversichert. Der von Lucie als Versicherungsnehmerin zu leistende unbegrenzt abzugsfähige Jahresbeitrag zur Basis-Krankenversicherung beträgt 3.300 €, weitere unbegrenzt abzugsfähige 200 € zahlt sie für die Pflegeversicherung. Der gemeinsame Sohn Leo ist im Vertrag von Lucie mitversichert (Zeile 23 und 24 ).

Der Ehemann  hat für Wahlleistungen zur Krankenversicherung 400 € aufgewendet (Zeile 27).

An weiteren begrenzt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind 1.200 € für Haftpflicht (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 48) und 3.600 €  in eine Kapitallebensversicherung angefallen (Abschluss im Jahr 2000 / Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 49).

Die Tochter Elke (24 Jahre alt) ist als  Versicherungsnehmerin in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichert und zahlt einen Jahresbeitrag zu ihrer Basisversicherung in Höhe von 2.000 €. Ihr Vater Felix erstattet Elke den von ihr geleisteten Jahresbeitrag im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung (Anlage Kind Zeile 35 Krankenversicherung 1.810 € und Zeile 37 Pflegeversicherung 190 €).

Die Steuerpflichtigen tragen ein:

Anlage Vorsorgeaufwand

Die Daten werden vom Finanzamt beigesteuert, weil eDaten

* Der Beitrag von 3.600 € geht mit 88 % automatisch in die Berechnung ein (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EStG 2004). 

Aufwendungen für Tochter Elke

Anlage Kind

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen abzugsfähig?
Altersvorsorgeaufwendungen  
Höchstbetrag 2023 53.056 €
Aufwendungen (Zeile 5 und 8) 16.000 €
Der niedrigere Betrag (Höchstbetrag oder Aufwendungen) ist abzugsfähig 16.000 €

 

Weitere unbegrenzt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

Der Höchstbetrag für die weiteren unbegrenzt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen beträgt für Felix 2.800 €, da er seine Krankenversicherung vollständig aus eigenen Mitteln finanziert und auch keine steuerfreien Leistungen zu seinen Krankheitskosten erhält. Dies wird gesteuert über die Eintragung in > Zeile 51.

Anlage Vorsorgeaufwand

Lucie erhält den niedrigeren Höchstbetrag von 1.900 €, da Lucie einen Anspruch auf steuerfreie Beihilfen zu ihren Krankheitskosten hat, ebenfalls gesteuert über die Eintragung in > Zeile 52. Zusammen steht ihnen ein gemeinsamer Höchstbetrag von 4.700 zu.

Berechnung 

Private Krankenversicherung Ehemann Basis (Zeile 23) 5.750 €
Private Krankenversicherung Ehefrau Basis (Zeile 23) 3.300 €
Private Krankenversicherung Sohn Leo Basis (Zeile 23) 1.000 €
Tochter Elke Basis-Krankenversicherung 1.810 €
Pflegeversicherung Felix, Lucie u. Elke 640 €
Zwischensumme Basis-Versicherungen 12.500 €
  ======
Begrenzt abzugsfähige Wahlleistungen KV Felix 400 €
Begrenzt abzugsfähige Haftpflichtversicherung 1.200 €
Begrenzt abzugsfähige Kapitalversicherung Leo (88 % von 3.600 € =)* 3.168 €
  4.768 €
  ======
Zwischensumme (12.500 € + 4.768 €) 17.268 €
Höchstbetrag 4.700 €
Mindestens Basis-Versicherungen   12.500 €
  =======

 

Zusammenfassung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 

Altersvorsorgeaufwendungen    16.000 €
Basis-Kranken- und Pflegeversicherung    12.500 €
Weiteren Vorsorgeaufwendungen   4.768 €  
Höchstbetrag    4.700 €  
- Kürzung des Höchstbetrags (Basisleistungen KV + PV) 12.500 €   
Verbleiben            0 € >       0 € 
Insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig   28.500 €

*Der Beitrag geht mit 88 % automatisch in die Berechnung ein (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EStG 2004). 

Erläuterung

Die Aufwendungen zur KV und PV in Höhe von 12.500 € sind in vollem Umfang abzugsfähig. Weil diese Aufwendungen die Höchstbeträge von (2.800 € für Felix, 1.900 € für Lucie =) 4.700 € übersteigen, scheidet ein weiterer Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen für Wahlleistungen zur Krankenversicherung, Haftpflicht und Kapitalversicherung aus.