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Anlage Vorsorgeaufwand

♦   Wichtig

Bei der Berechnung des Einkommens können Sonderausgaben abgezogen werden. Das sind "besondere" private Ausgaben, die nach §§ 10 bis 10c EStG zumeist aus sozialpolitischen Gründen abzugsfähig sind.

Zu den Sonderausgaben gehören auch Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2-3a EStG), einzutragen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Vorsorgeaufwendungen sind abzugsfähige Versicherungsbeiträge wie z.B. Beiträge für die Altersvorsorge, für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, Beiträge in eine Haftpflichtversicherung oder in eine private Unfallversicherung.

Die Beiträge sind für das Jahr, in dem die tatsächliche Zahlung erfolgt, als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig (§ 11 EStG).  

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

  • In welche Anlage eintragen?

Für Sonderausgaben sind drei verschiedene Anlagen vorgesehen:

  1. Anlage Vorsorgeaufwand für Vorsorgeaufwendungen
  2. Anlage Sonderausgaben für andere Sonderausgaben 1, z. B. Kirchensteuer, Spenden
  3. Anlage Kind für andere Sonderausgaben 2, z. B. für Kinderbetreuungskosten und Schulgeld

Ehepartner, die zusammen veranlagt werden, geben eine gemeinsame  Anlage Vorsorgeaufwand  ab.

♦   Wie kann ich profitieren?

Sie können von Vorsorgeaufwendungen profitieren, indem die Beiträge Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Vorsorgeaufwendungen wirken sich häufig nicht oder nicht in voller Höhe aus. Es gelten vielfach Höchstbeträge.

Übersicht 1

Art der Vorsorgeaufwendungen § 10 Abs.  Abzugsfähig Zeile 
  • Beiträge zur Altersvorsorge
     
Gesetzliche Rentenversicherung  Nr. 2a EStG Höchstbeträge 4 u. 6
Berufsständische Rentenversicherungen Nr. 2a EStG Höchstbeträge 5
Private Rentenversicherung (Rürup)  Nr. 2b EStG Höchstbeträge 8
  • Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen
     
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung / Basis Nr. 3 EStG Unbeschränkt  11-21
-----Wahlleistungen Nr. 3a EStG Höchstbeträge 22
Private Kranken- und Pflegeversicherung / Basis Nr. 3 EStG Unbegrenzt 23
-----Wahlleistungen Nr. 3a EStG Höchstbeträge 27
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung  Nr. 3a EStG Höchstbeträge  45
Freiwillige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversich.  Nr. 3a EStG Höchstbeträge  47
Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebensversicherung Nr. 3a EStG Höchstbeträge 48
Kapitallebensversicherung alten Rechts (höchst. 88 %) Nr. 3b EStG Höchstbeträge 49-50

 

♦   Übersicht 2

   

  • Hinweis zu Anlage AV / Riester-Rente

Die notwendigen Daten für die Beiträge zur Riester-Renten werden von Ihrem Anbieter an das Finanzamt übermittelt. Die bisherige Anlage AV wird nicht mehr ausgestellt.

♦   Höchstbeträge für Sonderausgaben

Es gelten unterschiedliche Höchstbeträge 

  • Anlage Vorsorgeaufwand / Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen werden wegen unterschiedlicher Höchstbeträge aufgeteilt in Beiträge für eine Basis-Altersrente und in sonstige Versicherungsbeiträge. 

  1. Der Höchstbetrag für Beiträge zur Altersvorsorge beträgt pro Jahr 25.639 / 51.278 € (§ 10 Abs. 3 EStG / Alleinstehende / Ehepartner / Werte für 2022). Davon sind 94 % abzugsfähig (Wert für 2022).
  2. Der Höchstbetrag für weitere sonstige Versicherungsbeiträge beträgt 1.900 € oder 2.800 € (§ 10 Abs. 4 EStG).
  • Anlage Sonderausgaben / andere Sonderausgaben 1

1. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung 6.000 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

2. Unterhalt / nachehelicher 13.805 € (§ 10 Abs. 1a EStG)

3. Spenden 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG)

  • Anlage Kind / andere Sonderausgaben 2

1. Kinderbetreuungskosten Höchstbetrag 4.000 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)

2. Schulgeld Höchstbetrag 5.000 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Zu den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen mehr in den folgenden Beiträgen