Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.1.0 Beiträge zur Altersvorsorge Zeile 4-10

Anlage Vorsorgeaufwand

Hier beantragen Sie den Abzug Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge. Zur Altersvorsorge gehören

  1. die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, 
  2. den berufsständischen Versorgungskassen der Ärzte, Rechtsanwälte u.a.,
  3. der landwirtschaftlichen Alterskasse und 
  4. der privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung (Rürup-Rente).

Die Beiträge zur Altersvorsorge sind bis zum Höchstbetrag der Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig (§ 10 Abs. 3 EStG). Dazu mehr im Beitrag 1.0.1.

  • Zeile 4, 6-10

Die Daten (eDaten) zu den Zeilen 4 und 9 liegen dem Finanzamt bereits vor. Eintragungen erübrigen sich. 

Zeile 6

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bitte in Zeile 6 ein.

Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen Sie über Ihre Pflichtbeiträge hinaus zusätzliche freiwillige Beiträge (z. B. zur Vermeidung von Abschlägen bei Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze), tragen Sie diese Beiträge bitte ebenfalls in Zeile 6 ein.

Tipp Mit Sonderzahlungen Steuern sparen

Mit Sonderzahlungen können Sie Abschläge ausgleichen, die Sie bei einer freiwilligen vorzeitigen Rente erwarten. Auch sorgen die Sonderzahlungen für eine lebenslange Erhöhung Ihrer Rente.

Nicht zu übersehen ist der ansehnliche Steuerrabatt: Zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen geleistete Zahlungen bringen einen satten Steuerrabatt. Wenn Sie z. B. freiwillig 5.000 € einbringen, erhalten Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % einen Steuerrabatt von (5.000 € x 30 % x 94 % ) = 1.410 € = 28.2 %.

Zeile 10

Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (im 450 € - Minijob oder als Aushilfe) eigene Beiträge geleistet haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen.

  • Zeile 5

Beiträge für eine berufsständische Versorgungskasse oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse tragen Sie bitte in Zeile 5 ein, wenn Sie

  1. kein Arbeitnehmer sind oder
  2. Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist, weil Sie die Beiträge direkt an die Einrichtung leisten; in diesem Fall sind die Beiträge um die auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 22 b ausgewiesenen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu mindern.

Diese Berufsgruppen haben eigene Rentenversicherungen gegründet und sorgen so eigenständig für die spätere Rente vor. 

Tipp Mit Zusatzbeiträgen Geld zinsgünstig anlegen

Berufsständische Versorgungskassen und landwirtschaftliche Alterskassen sind häufig kapitalgedeckte Rentensysteme, die ihre Gelder für die Mitglieder üppig verzinsen, mit einem Garantiezins von oft 2 %. 

Hier ist offensichtlich eine sichere Geldanlage mit ansehnlicher Verzinsung verborgen, die Sie für sich nutzen könnten, wenn Sie Mitglied der Berufsgruppe sind. Denn zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen können Sie oftmals bis zur Höhe eines Jahresbeitrags freiwillig Zahlungen leisten. Wenn Sie z. B. freiwillig 5.000 € einbringen, erhalten Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % einen Steuerrabatt von (5.000 € x 30 % x 94 % ) = 1.410 € = 28.2 %.