Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.7.0 Zeile 49-55 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
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Anlage Vorsorgeaufwand
Einleitung
Angaben in den Zeilen 49-55 werden von Ihrem Finanzamt bei der Entscheidung benötigt, ob für Sie bei der Veranlagung zur Einkommensteuer der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 € oder 2.800 € berücksichtigt werden muss.
Sie sind Arbeitnehmer / im öffentlichen Dienst beschäftigt?
Sie haben zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten einen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?
Dann brauchen Sie in Zeile 49 nichts eintragen. Bei der Veranlagung wird der Höchstbetrag von 1.900 € berücksichtigt.
♦ In anderen Fällen?
Sie haben Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich
Dann beantworten Sie die in Zeile 49 gestellte Frage bitte mit „Nein“ und tragen eine „2“ ein.
Bei der Veranlagung wird der Höchstbetrag von 2.800 € berücksichtigt.
Anlage Vorsorgeaufwand

Die Eintragungen in Zeile 49 werden zur Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen benötigt.
Bitte füllen Sie die Zeilen 50 bis 54 nur aus, wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind und im Kalenderjahr ganz oder zeitweise nicht rentenversicherungspflichtig waren.
Dies betrifft insbesondere in einem