Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.7.0 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Zeile 51-56
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Anlage Vorsorgeaufwand
Angaben in den Zeilen 51-56 werden zur Berechnung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen benötigt. Mit Angaben in den Zeile 51-56 wird vom Finanzamt bei der Veranlagung gesteuert, in welcher Höhe Ihnen Höchstbeträge (1.900 / 2.800 €) für sonstige Vorsorgeaufwendungen zustehen. Konkret geht es hier z. B. um Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflicht oder private Unfallversicherung etc.
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
Haben Sie Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten, ist die in Zeile 51 gestellte Frage mit „Nein“ zu beantworten und eine „2“ einzutragen. Ist der nicht berufstätige Ehepartner eines privat versicherten Arbeitnehmers freiwillig gesetzlich krankenversichert, beantwortet dieser die Frage ebenfalls mit „Nein“.
In diesem Fall steht beiden Ehepartnern jeweils der Höchstbetrag von 2.800 € zu, zusammen also 5.600 €.
Dies gilt auch bei geringfügig Beschäftigten, soweit keine unentgeltliche Familienversicherung beim Ehegatten / Lebenspartner vorliegt.
Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen, sind keine Eintragungen vorzunehmen.
Die Zeilen 52 bis 55 sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres nicht rentenversicherungspflichtig waren. Hierzu gehören insbesondere