Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.6.0 Steuerersparnis durch Direktversicherungen

Anlage Vorsorgeaufwand

Einleitung zum Thema

Unter Direktversicherung versteht man eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers abschließt, bei der aber die späteren Leistungen nicht über den Arbeitgeber, sondern vom Versicherungsträger direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Die Leistung des Versicherungsträgers darf frühestens nach dem 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers beginnen. 

Die Beiträge in die Direktversicherung während der Aufbauphase werden vom Bruttolohn abgezweigt und sind in bestimmter Höhe steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). 

Tipp 1: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, die nächste Gehaltserhöhung als Beiträge in einer Direktversicherung einzuzahlen. Man spricht von Gehaltsumwandlung. 

Sieht der Versicherungsvertrag lebenslange Rentenzahlungen oder regelmäßige Zahlungen nach einem Auszahlungsplan vor, sind die Versicherungsbeiträge in Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Für 2025 sind das mtl. 8 % von 8.050 € = 644 €.

Tipp 2: Arbeitet Ihr Ehepartner / Lebenspartner in Ihrem Unternehmen mit, können Sie die Beiträge für dessen  Altersversorgung z. B. in Form einer Direktversicherung als Betriebsausgaben / Lohnkosten absetzen. Eine solche Regelung wird vom Finanzamt aber nur akzeptiert, wenn sie "angemessen" ist. Danach dürfen die Ausgaben zur Altersversorgung für den mitarbeitenden Partner 30 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht übersteigen (BFH Urt. vom 16. 5. 1995 - BStBl 1995 II S. 873). 

Beispiel: Der steuerpflichtige Jahresarbeitslohn des mitarbeitenden Partners beträgt 24.000 €. Zur Altersversorgung gehören zunächst die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18.6 %. Der Rest von 11.4 % von 24.000 € = 2.736 € kann in die steuerfreie Direktversicherung fließen.