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Anlage Vorsorgeaufwand
Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden. Sie ist keine Sachversicherung.
♦ Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023
Grenzen je nach Versicherung | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenzen | ||
1. Gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung jrl. | 59.850 € | 59.850 € |
2. Gesetzl. Renten- und Arbeitslosenversicherung jrl. | 87.600 € | 85.200 € |
3. Knappschaftliche Rentenversicherung Bahn / See / Bergbau jrl. | 107.400 € | 104.400 € |
Versicherungspflichtgrenze | ||
Krankenversicherung | 66.600 | 66.600 € |
Beitragssätze | ||
Krankenversicherung | 14.6 % | 14.6 % |
Gesetzliche Rentenversicherung | 18.6 % | 18.6 % |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 24.7 % | 24.7 % |
Arbeitslosenversicherung | 2.4 % | 2.4 % |
Pflegeversicherung | 3.05 % | 3.05 % |
♦ Beitragsbemessungsgrenze
Die Werte legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Versicherte Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten - und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Für den Arbeitslohn oberhalb dieser Grenzen zahlen Sie keine Beiträge, denn deren Höhe ist gedeckelt, erhalten deswegen aber auch keine höheren Leistungen im Krankheitsfall und später auch keine höhere gesetzliche Rente.
♦ Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Höhe des Einkommens eines Arbeitnehmers bis zu der er in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein muss. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert, kann er freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, sich aber auch privat versichern. Für Beamte und Selbständige gilt diese Regelung nicht. Sie können sich immer privat versichern.
Arbeitnehmer können in die private Krankenkasse wechseln (Ausscheiden aus der Versicherungspflicht), wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt im Vorjahr und im laufenden Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
♦ Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung besteht im wesentlichen aus den Trägern >>Deutsche Rentenversicherung Bund<< und >>Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See<<.
Deren Beitragsbemessungsgrenzen sind unterschiedlich.
Arbeitnehmer, die in den Berufszweigen Seeschifffahrt, Deutsche Bahn und im Bergbau rentenversicherungspflichtig tätig sind bzw. waren, werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreut. Das sind rd. 5 % aller Rentenversicherten.
Wichtig: Die Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft ist Grundlage für die Berechnung der Höchstbeträge von Altersvorsorgeaufwendungen.