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2.9.0 SOZIALVERSICHERUNG / Rechengrößen 2022

Anlage Vorsorgeaufwand

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden. Sie ist keine Sachversicherung.

♦   Rechengrößen in der Sozialversicherung 2022

 Grenzen je nach Versicherung West Ost
Beitragsbemessungsgrenzen    
1. Gesetzl. Kranken- und  Pflegeversicherung jrl. 58.050 € 58.050 €
2. Gesetzl. Renten- und Arbeitslosenversicherung jrl. 84.600 € 81.000 €
3. Knappschaftliche Rentenversicherung Bahn / See / Bergbau jrl. 103.800 € 100.200 €
Versicherungspflichtgrenze    
Krankenversicherung 64.350   64.350 € 
Beitragssätze    
Krankenversicherung * ** 14.6 % 14.6 %
Gesetzliche Rentenversicherung * 18.6 % 18.6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung* 24.7 % 24.7 %
Arbeitslosenversicherung * 2.4 % 2.4 %
 Pflegeversicherung * 3.05 % 3.05 %

* Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte 

** Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unterschiedlich und beträgt im Durschnitt für 2022 etwa 1,3 Prozent.

♦  Beitragsbemessungsgrenze

Die Werte legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Versicherte Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten - und Arbeitslosenversicherung zahlen. 

Für den Arbeitslohn oberhalb dieser Grenzen zahlen Sie keine Beiträge, denn deren Höhe ist gedeckelt, erhalten deswegen aber auch keine höheren Leistungen im Krankheitsfall und später auch keine höhere gesetzliche Rente.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 7.500 € im Monat / 90.000 im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) beträgt  in 2022 = 84.600 €.

Berechnung des Nettogehalts unter Angabe der Abzüge:

Kalenderjahr 2022    
Bruttolohn   7.500.00
- Lohnsteuer 1.912.66  
- Solidaritätszuschlag 59.46  
- 8 % Kirchensteuer 153.01  
Summe der Steuern 2.125.13 2.125.13- 
- Rentenversicherung 9.300 € 655.65  
- Arbeitslosenversicherung  1.200 %                  84.60  
- Krankenversicherung 7.950 % 384.58  
- Pflegeversicherung 1.525 % 73.66  
Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 1.198.49  1.198.49 - 
Nettolohn   4.176,38
Arbeitgeber-Gesamtbelastung    8.698.59 

Quelle: Smart-Rechner.de

♦   Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Höhe des Einkommens eines Arbeitnehmers bis zu der er in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein muss. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert, kann er freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, sich aber auch privat versichern. Für Beamte und Selbständige gilt diese Regelung nicht. Sie können sich immer privat versichern.

Arbeitnehmer können in die private Krankenkasse wechseln (Ausscheiden aus der Versicherungspflicht), wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt im Vorjahr und im laufenden Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

♦  Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung besteht im wesentlichen aus den Trägern >>Deutsche Rentenversicherung Bund<< und >>Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See<<.

Deren Beitragsbemessungsgrenzen sind unterschiedlich.

  • Knappschaftliche Rentenversicherung - Bahn / See / Bergbau

Arbeitnehmer, die in den Berufszweigen Seeschifffahrt, Deutsche Bahn und im Bergbau rentenversicherungspflichtig tätig sind bzw. waren, werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreut. Das sind rd. 5 % aller Rentenversicherten.

Wichtig: Die Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft ist Grundlage für die Berechnung der Höchstbeträge, die als Beiträge zur Basis-Altersvorsorge abzugsfähig sind.

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Basis-Altersvorsorge< eintragen.

♦   Freibetrag auf Betriebsrenten

Mit der Einführung eines Freibetrags soll die Belastung der betrieblichen Versorgungsbezüge mit Beiträgen zur Krankenversicherung  gemindert werden. Diese unterliegen seit 2004 dem vollen allgemeinen Beitragssatz. Zum 1.1.2020 wird zusätzlich zu der bereits bestehenden Freigrenze ein Freibetrag eingeführt, durch den ein Teil der Leistung von der Beitragspflicht zur Krankenversicherung freigestellt wird.

  • Höhe des Freibetrags

Überschreiten die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 SGB V) und das Arbeitseinkommen insgesamt im Monat die Mindesteinnahmegrenze von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße von 159.20 € (Wert für 2020), ist von der monatlichen Betriebsrente ein Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße abzuziehen.

Zu den Betriebsrenten gehören auch die Renten aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.

Beispiel

Die Betriebsrente beträgt 400 €. Damit ist die Freigrenze von 159.25 € überschritten. Die beitragspflichtige Einnahme für die Krankenversicherung beträgt 400 € abzüglich Freibetrag 159.25 € = 240.75 €.

Für die Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht.