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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Vorsorgeaufwand
Ob sie wollen oder nicht: Ihnen wird als Arbeitnehmer Monat für Monat der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4.000 € brutto im Monat verdient, zahlt davon also 372 € in die Rentenkasse.
Einzahlen müssen Arbeitnehmer jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Auf Lohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge.
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♦ Freiwillig in die gesetzliche RV einzahlen
Mit Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung können Sie auch freiwillig vorsorgen und dadurch Rentenansprüche erst erwerben oder bestehende Rentenansprüche erhöhen.
Anlass dazu kann sein, wenn Sie eine größere Summe auf einmal erhalten haben, sei es aus einer Lebensversicherung, einer Erbschaft oder einem Fondssparplan. Wenn Sie indessen mit diesem Geld Hinterbliebene oder andere Erben absichern möchten, werden Sie von einer solchen Investition Abstand nehmen.
Besonders angesprochen werden Beschäftigte über 50 Jahre alt, Freiberufler oder Personen im vorzeitigen Ruhestand. Wer zu diesem Personenkreis gehört, in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine Altersvollrente bezieht und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Wer indessen bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nur in Sonderfällen zusätzlich freiwillig versichern.
Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht sich nicht nur der Rentenanspruch, sondern es können auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. So kann, wer trotz Kindererziehung keine fünf Jahre mit Beiträgen belegt hat, durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben. Auch können Versicherte unter Umständen ihren Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung durch freiwillige Beiträge sichern.
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
Fügen Sie als Nachweis für Ihre Sonderzahlung die "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" der Rentenversicherung bei. Dies ist notwendig, weil die Beiträge nicht automatisch an das Finanzamt gemeldet werden, anders als die über den Arbeitgeber geflossenen gesetzlichen Beiträge.
Tipp: Steuerersparnisse
Zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen geleistete Zahlungen bringen einen satten Steuerrabatt. Wenn Sie z. B. freiwillig 5.000 € einbringen, erhalten Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % einen Steuerrabatt von (5.000 € x 30 % x 94 % ) = 1.410 € = 28.2 % (94 % = Wert für 2022).
Höchstbeträge für 2022
Für 2022 gelten für Beiträge zur Basis-Altersvorsorge Höchstbeträge von 25.639 € / 51.278 € (Alleinstehende / Ehepartner). Davon wirken sich 94 % (Wert für 2022) steuermindernd aus.
Dasselbe gilt für Arbeitnehmeranteile, die als Aufstockungsbeträge im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) vom Arbeitnehmer freiwillig gezahlt wurden. Dazu siehe Zeile 10.
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Lesen Sie dazu auch unter Allgemeine Steuertipps den Beitrag Nr. 03a: Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung