Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.5.0 Zeile 37-42 Für andere Personen übernommene Krankenversicherung

Anlage Vorsorgeaufwand

Haben Sie Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung für andere Personen übernommen, können Sie diese je nach Lage des einzelnen Falles steuerlich geltend machen.

Dies kann bei Übernahme der Beiträge für Kinder außerhalb der Familienversicherung - für ein bei Ihnen steuerlich nicht mehr berücksichtigungsfähiges Kind - oder bei Übernahme der Beiträge im Rahmen von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner der Fall sein. 

Nicht ganz leicht, hier den Überblick zu gewinnen, denn es sind - je nach Lage des einzelnen Falles -  Eintragungsmöglichkeiten in vier verschiedenen Formularen vorgesehen:

Formular Zeile
Anlage Vorsorgeaufwand              40-44
Anlage Unterhalt             11-16
Anlage Sonderausgaben                           38-45
Anlage Kind                                     31-40

⇒   Anlage Vorsorgeaufwand, wenn Sie Versicherungsnehmer sind

In Fällen, in denen Sie als Versicherungsnehmer die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung für andere Personen übernommen haben, können Sie diese Beiträge wie eigene Beiträge für sich selbst in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.

Dies gilt z. B. für den geschiedenen oder nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner, wenn die Einzelveranlagung von Ehepartnern nach § 26 EStG  beantragt wurde oder für Vater oder Mutter bzw. für Kinder, die z. B. aus Altersgründen nicht mehr berücksichtigt werden können. 

Voraussetzung ist, dass Sie Versicherungsnehmer sind, d. h. die Beiträge selbst schulden, und die Beiträge bezahlt haben.

Bitte tragen Sie die Identifikationsnummer, Name, Vorname und Geburtsdatum der mitversicherten Person in die Zeile 40 und Beiträge zu Wahlleistungen und Zusatzversicherungen für die mitversicherte Person in die Zeile 44 ein.

Anlage Vorsorgeaufwand

Haben Sie für mehr als eine Person als Versicherungsnehmer entsprechende Beiträge geleistet, machen Sie die Angaben bitte in einer formlosen Anlage mit der Überschrift "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" und tragen in Zeile 45 des Hauptvordrucks eine "1" ein.

♦   Anlage Unterhalt, wenn Sie nicht Versicherungsnehmer sind

Sind Sie nicht Versicherungsnehmer, kommt die Anlage Unterhalt in Betracht

  • Beiträge für Kind oder Elternteil

Zahlen Sie Beiträge in eine Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung für ein bei Ihnen steuerlich nicht mehr berücksichtigungsfähiges Kind oder für einen Elternteil und sind diese selbst Versicherungsnehmer, erfolgt die Eintragung in der Anlage Unterhalt.

Anlage Unterhalt

Ist die andere Person unterhaltsberechtigt, wird bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen (Grundfreibetrag) um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG erhöht.

♦   Anlage Sonderausgaben beim Realsplitting (Beiträge für den geschiedenen oder dauernd getrennt lebender Ehepartner)

Bei Realsplitting Haben Sie nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG Unterhaltszahlungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner gezahlt hat dieser dem Sonderausgabenabzug zugestimmt (Realsplitting), erhöht sich bei Ihnen als Unterhaltsverpflichteter der Höchstbetrag von 13.805 € um die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung für den unterstützten Ex (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Die Beiträge gehören in die Anlage Sonderausgaben Zeile 40

Anlage Sonderausgaben

Ohne Realsplitting Liegt kein Fall des Realsplitting vor, weil die erforderliche Zustimmung fehlt, können Sie als Unterhaltsverpflichteter die Beiträge als eigene Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand abziehen, wenn Sie Versicherungsnehmer sind und die Beiträge schulden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG).

Ist Versicherungsnehmer der Ex-Ehepartner, an den Unterhalt gezahlt wird (unterhaltsberechtigter Empfänger), zieht dieser die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ab. Sie können die Zahlungen evtl. im Rahmen Ihrer Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG bis zum erhöhten Höchstbetrag in der Anlage Unterhalt geltend machen.

♦   Anlage Kind bei Anspruch auf Kindergeld (Basis-Krankenversicherung / Pflegepflichtversicherung eines Kindes mit Anspruch auf Kindergeld)

Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für Kinder, die bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden, können Sie auf der Anlage Kind (Zeilen 31–34) als Sonderausgaben geltend machen, wenn Sie Versicherungsnehmer sind.

Ist das Kind Versicherungsnehmer und Sie ersetzen dem Kind die Beiträge (durch Leistungen in Form von Bar- oder Sachunterhalt, können Sie diese Beiträge ebenfalls, unabhängig von der Höhe von Einkünften oder Bezügen des Kindes, in der Anlage Kind (Zeilen 35–42) geltend machen. Entsprechendes gilt, wenn Sie die Beiträge für ein unterhaltsberechtigtes Kind getragen haben, das nicht selbst Versicherungsnehmer ist, sondern der andere Elternteil.

Anlage Kind