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1.0.0 THEMEN zur Anlage Vorsorgeaufwand

Anlage Vorsorgeaufwand

♦   Zusammenfassung / Begriff

Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) sind Teil der Sonderausgaben. Sie dazu Anlage Sonderausgaben. 

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ausschließlich für Vorsorgeaufwendungen vorgesehen. Das sind

  • Altersvorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Altersvorsorge in gesetzliche Rentenversicherungen und gleichgestellte Aufwendungen wie z. B. Beiträge in eine zertifizierte Rentenversicherung / sog. Rürup-Rente / Beitrag 2.1.1
  • Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung / Beitrag 2.2.0
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Beiträge z. B zur Haftpflichtversicherung, private Unfallversicherung etc. /  Beitrag 2.6.0.
  • Die Unterteilung der Vorsorgeaufwendungen in Altersvorsorgeaufwendungen, Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung und Sonstige Vorsorgeaufwendungen ist wegen der unterschiedlichen Abzugsfähigkeit notwendig. 
     
  • Ehepartner, die zusammen veranlagt werden, geben eine gemeinsame  Anlage Vorsorgeaufwand  ab.

♦   E-Daten 

Meistens liegen die Daten für Vorsorgeaufwendungen bereits im Finanzamt vor und brauchen nicht eingetragen zu werden. Daten für die mit e gekennzeichneten Zeilen werden von den mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherungsunternehmen) elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten nicht mehr in die mit e gekennzeichneten Zeilen / Bereiche der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

Möchten Sie von diesen Daten abweichen oder hat Ihr Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen stattdessen eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ für das Kalenderjahr 2024 ausgehändigt,e  sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Versicherung die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen die „Bescheinigung
zur Vorlage beim Finanzamt“ über die geleisteten Beiträge erteilt hat.
Zeilen liegen im Regelfall vor und müssen
nicht eingetragen werden.

Beispiel

Die Eheleute Muster stellen fest, dass die in ihren Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden. Eintragungen in den Zeilen 4, 9, 11, 13 und 43 sind deshalb nicht erforderlich.

Die Musters haben sowohl eine Insassen- als auch eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossen. Für beide Versicherungen haben sie im Jahr 2024 ins - gesamt 118 € überwiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat 240 € an Beiträgen gekostet.

Die Beiträge für die Kaskoversicherung sind hierin nicht enthalten. Die Beiträge für die Kasko-Versicherung sind als Sachversicherung nicht abzugsfähig.

Außerdem haben sie 49 € für eine private Haftpflichtversicherung gezahlt. Die Summe dieser
Beträge (407 €) kürzen sie um eine von der Kfz- Haftpflichtversicherung erhaltene Beitragsrückerstattung von 18 € und tragen den verbleibenden Betrag von 389 € in Zeile 46 ein.

  • Eintragungen für Beiträge zur Altersvorsorge erübrigen sich

Übersicht

Art der Vorsorgeaufwendungen § 10 Abs.  Abzugsfähig Zeile 
  • Altersvorsorgeaufwendungen
     
Gesetzliche Rentenversicherung  Nr. 2a EStG Höchstbeträge 4 u. 6
Berufsständische Rentenversicherungen Nr. 2a EStG Höchstbeträge 5
Private Rentenversicherung (Rürup)  Nr. 2b EStG Höchstbeträge 8
  • Weitere Vorsorgeaufwendungen
     
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung / Basis Nr. 3 EStG Unbeschränkt  11-21
-----Wahlleistungen Nr. 3a EStG Höchstbeträge 22
Private Kranken- und Pflegeversicherung / Basis Nr. 3 EStG Unbegrenzt 23
-----Wahlleistungen Nr. 3a EStG Höchstbeträge 27
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung  Nr. 3a EStG Höchstbeträge  45
Freiwillige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung  Nr. 3a EStG Höchstbeträge  47
Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebensversicherung Nr. 3a EStG Höchstbeträge 48
Kapitallebensversicherung alten Rechts (höchst. 88 %) Nr. 3b EStG Höchstbeträge 49-50