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1.0.0 THEMEN zur Anlage Vorsorgeaufwand

Anlage Vorsorgeaufwand

Einleitung zum Thema

Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge und damit Teil der Sonderausgaben. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ausschließlich dazu vorgesehen, Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Vorsorgeaufwendungen sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar, mit Ausnahme der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. 

♦  E-Daten 

Daten für die mit e gekennzeichneten Zeilen werden von den mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherungsunternehmen) elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten nicht mehr in die mit e gekennzeichneten Zeilen / Bereiche der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Möchten Sie von diesen Daten abweichen oder hat Ihr Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen stattdessen eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ für das Kalenderjahr 2025 ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Versicherung die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“.

♦   Vorsorgeaufwendungen / Altersvorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben für Versicherungen, mit denen Sie für Ihre Zukunft vorsorgen. Vorsorgeaufwendungen gliedern sich in Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge (Rente), in eine Kranken- und Pflegeversicherung und in sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge / Altersvorsorgeaufwendungen  (Zeile 4 bis 10) gehören in der Regel

  • die Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),
  • zur landwirtschaftlichen Alterskasse (hierzu gehört bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),
  • zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leistungen erbringen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar sind (hierzu gehört bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),
  • zu zertifizierten Rentenverträgen (Verträge zu sog. Rürup-Renten oder Basis-Renten) und zu ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen.
  • geleistete Altersvorsorgebeiträge (sog. Riester-Rente). Hierfür  können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Fügen Sie hierzu bitte die Anlage AV bei. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anleitung zur Anlage AV.

♦   Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeile 11 bis 48) sind z. B.

  • die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Sterbekasse),
  • zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Rentenversicherungsbeiträge),
  • zu entsprechenden privaten Versicherungen (z. B. private Krankenversicherungen),
  • zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Laufzeitbeginn sowie erster Beitragszahlung vordem 1. Januar 2005,
  • zu Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sowie Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 1. Januar 2005,

Beispiel

Die Eheleute Muster stellen fest, dass die in ihren Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden. Eintragungen in den Zeilen 4, 9, 11, 13 und 43 sind deshalb nicht erforderlich.

Die Musters haben sowohl eine Insassen- als auch eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossen. Für beide Versicherungen haben sie im Jahr 2024 ins - gesamt 118 € überwiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat 240 € an Beiträgen gekostet.

Die Beiträge für die Kaskoversicherung sind hierin nicht enthalten. Die Beiträge für die Kasko-Versicherung sind als Sachversicherung nicht abzugsfähig.

Außerdem haben sie 49 € für eine private Haftpflichtversicherung gezahlt. Die Summe dieser
Beträge (407 €) kürzen sie um eine von der Kfz- Haftpflichtversicherung erhaltene Beitragsrückerstattung von 18 € und tragen den verbleibenden Betrag von 389 € in Zeile 46 ein.

  • Eintragungen für Beiträge zur Altersvorsorge erübrigen sich