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Anlage Vorsorgeaufwand
Einleitung zum Thema
Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge und damit Teil der Sonderausgaben. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ausschließlich dazu vorgesehen, Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Vorsorgeaufwendungen sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar, mit Ausnahme der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
♦ E-Daten
Daten für die mit e gekennzeichneten Zeilen werden von den mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherungsunternehmen) elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten nicht mehr in die mit e gekennzeichneten Zeilen / Bereiche der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Möchten Sie von diesen Daten abweichen oder hat Ihr Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen stattdessen eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ für das Kalenderjahr 2025 ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Versicherung die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“.
♦ Vorsorgeaufwendungen / Altersvorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben für Versicherungen, mit denen Sie für Ihre Zukunft vorsorgen. Vorsorgeaufwendungen gliedern sich in Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge (Rente), in eine Kranken- und Pflegeversicherung und in sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge / Altersvorsorgeaufwendungen (Zeile 4 bis 10) gehören in der Regel
♦ Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeile 11 bis 48) sind z. B.
Beispiel
Die Eheleute Muster stellen fest, dass die in ihren Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden. Eintragungen in den Zeilen 4, 9, 11, 13 und 43 sind deshalb nicht erforderlich.
Die Musters haben sowohl eine Insassen- als auch eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossen. Für beide Versicherungen haben sie im Jahr 2024 ins - gesamt 118 € überwiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat 240 € an Beiträgen gekostet.
Die Beiträge für die Kaskoversicherung sind hierin nicht enthalten. Die Beiträge für die Kasko-Versicherung sind als Sachversicherung nicht abzugsfähig.
Außerdem haben sie 49 € für eine private Haftpflichtversicherung gezahlt. Die Summe dieser
Beträge (407 €) kürzen sie um eine von der Kfz- Haftpflichtversicherung erhaltene Beitragsrückerstattung von 18 € und tragen den verbleibenden Betrag von 389 € in Zeile 46 ein.