Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.2.0 Zeile 11 - 42 Kranken- und Pflegeversicherung (Inland)

Anlage Vorsorgeaufwand

Ihr Finanzamt berücksichtigt tatsächlich geleistete Beiträge zur privaten und zur gesetzlichen Krankenversicherung (ggf. inklusive Zusatzbeitrag i. S. d. § 242 SGB V) sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) für eine Absicherung bis zur Höhe des Sozialhilfeniveaus (Basisabsicherung) in vollem Umfang. Sie müssen deshalb bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen folgenden Beiträgen unterscheiden:

  • Beiträge zur Basis-Krankenversicherung,
  • Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung,
  • Beiträge oder Beitragsanteile, die eine höhere Absicherung garantieren; hierbei handelt es sich z. B. um Beiträge, mit denen Wahlleistungen finanziert werden.

Sofern Sie Kranken- und / oder Pflegeversicherungsbeiträge für zukünftige Jahre vorausgezahlt haben, können Sie diese maximal in Höhe des Dreifachen des vertraglich geschuldeten Jahresbeitrags abziehen, der auf die Basisabsicherung entfällt. Ihr Finanzamt prüft die Einhaltung dieser Regelung.

Tragen Sie Ihre Beiträge wie folgt ein:

  • in Zeile 22 Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung,
  • in Zeile 27 Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen an die private Kranken- / Pflegeversicherung,
  • in die Zeilen 28 bis 33 Beiträge an eine ausländische Kranken- und / oder Pflegeversicherung (Reichen Sie bitte zu diesen Beiträgen einen Nachweis in Kopie nur ein, wenn Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert werden.).
  • Haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer Ihr Kind, für das Sie keinen Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld haben, im Rahmen einer privaten Krankenversicherung als versicherte Person mitversichert, tragen Sie bitte die Identifikationsnummer, Name, Vorname und Geburtsdatum der mitversicherten Person in die Zeilen 37 und 38 und 
  • Beiträge zu Wahlleistungen und Zusatzversicherungen für die mitversicherte Person in Zeile 42 ein.

 Für weitere Personen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, machen Sie die Angaben bitte in einer formlosen Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein.

Übernehmen Sie im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für ein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, und beantragen Sie den Abzug der Beiträge als eigene Sonderausgaben, so können Sie diese beim Kind nicht mehr geltend machen. Tragen Sie bitte in diesen Fällen in der betreffenden Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand des Kindes eine „0“ ein