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Anlage Vorsorgeaufwand
Zusammenfassung / Begriff
Altersvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter. Die Beiträge sind nur abzugsfähig, wenn sie zugunsten von Produkten einer Rentenkasse geleistet werden, d. h wenn sie zu einer Altersversorgung in Form einer Rente führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG / Zeile 4 bis 6 Anlage Vorsorgeaufwand).
Nicht abzugsfähig sind Spar- oder Anlageprodukte, bei denen die Verwendung für die Altersvorsorge nicht sichergestellt ist (z. B. Kapitallebensversicherungen, "normale" Fondssparpläne). Die Beiträge müssen zu Ansprüchen auf eine Altersrente führen.
Beiträge in eine solche Altersversorgung sind
Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen.
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♦ Höchstbeträge (2024)
Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu dem Höchstbeitrag der Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Betrag in Euro, zu berücksichtigen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag.
Der Jahresbetrag der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt - einheitlich für alle Bundesländer - in 2024 = 111.600 €, der Beitragssatz 24,7 %. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von
Praxisbeispiel
Der Steuerpflichtige ist Freiberufler, alleinstehend und hat in 2024 Beiträge in Höhe von 5.469 € in eine berufliche Versorgungskasse (z. B. Rechtsanwälte und Notare / Zeile 5) und 9.000 € in kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente / Zeile 8) = insgesamt 14.469 € geleistet.
Die Aufwendungen in die Rürup-Rente (Zeile 8) sind eDaten, eine Eintragung in die Anlage Vorsorgeaufwand erübrigt sich.
Ab dem Kalenderjahr 2023 sind 100 Prozent des Höchstbetrages abzugsfähig.
Höchstbetrag für Alleinstehende 2024 (einheitlich für alle Bundesländer) | 27.566 € |
Altersvorsorgeaufwendungen | |
Beiträge in ein berufliches Versorgungswerk | 5.469 € |
+ Beiträge in eine private zertifizierte Rentenversicherung (Rürup-Rente) | 9.000 € |
Summe | 14.469 € |
Davon 100 % | 14.469 € |
Der niedrigere Betrag (Höchstbetrag oder Aufwendungen) ist abzugsfähig | 14.469 € |
Anlage Vorsorgeaufwand
♦ Riester-Rente
Für geleistete Altersvorsorgebeiträge (sog. Riester- Rente) können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Fügen Sie hierzu bitte die Anlage AV bei. Weitere Einzelheiten unter Anlage AV.
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