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2.1.4 Zeile 8 Private kapitalgedeckte Rentenversicherung / Rürup

Anlage Vorsorgeaufwand

Die private Basis-Rentenversicherung nach Rürup ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, die als Leistung eine lebenslange Rente vorsieht (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Doppelbuchst. aa EStG).

Nach dem Alterseinkünftegesetz 2005 wird bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden. 

♦   Altverträge

Altverträge mit Kapitalauszahlung oder Kapitalwahlrecht, deren Laufzeit vor dem 1.1.2005 begonnen hat, haben Bestandsschutz und sind weiterhin steuerbegünstigt, wenn die Beiträge bis zu diesen Stichtag als Sonderausgaben steuerbegünstigt waren. Ob ein Sonderausgabenabzug stattgefunden hat, wird von den Finanzämtern durch Datenabgleich überprüft (BMF, 21.12.2017, IV C 3 - S 2015/17/10001 :005).

Die Beiträge sind einzutragen in Zeile 49. Maßgebend ist die Rentenbezugsmitteilung, die Sie vom Versicherungsunternehmen erhalten haben. 

Im Übrigen müssen Versicherungsunternehmen die für die Besteuerung wichtigen Daten jedes Jahr nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund melden (Rentenbezugsmitteilung nach § 22a Abs. 1 EStG). Dort werden die Daten zusammengeführt und an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde übermittelt. Nach § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO ist die Rentenbezugsmitteilung nach Ablauf des Besteuerungszeitraums bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres zu übermitteln.

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♦   Neuverträge

Verträge, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 begonnen hat (Neuverträge), sind nur steuerbegünstigt, wenn sie eine lebenslange Rente vorsehen, die nach dem 60. Lebensjahr (ab 2012 nach dem 62. Lebensjahr beginnt (Rürup-Rente). Die Beiträge sind einzutragen in Zeile 8. 

Mit der Rentenregelung ist sichergestellt, dass der Steuerzahler im Alter auch tatsächlich Geld zur Verfügung hat, im Gegensatz zur Kapitalauszahlung, die schnell verbraucht sein kann.

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Tipp

Die private Rürup-Rentenversicherung bietet Ihnen als Gewerbetreibenden oder Freiberufler die einzige Möglichkeit, mit hohen Steuervorteilen eine Altersversorgung aufzubauen. Die Beiträge sind im Rahmen der Höchstbeträge für Beiträge zur Altersvorsorge abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Beiträge wurden bereits der Steuerverwaltung übermittelt (eDaten), also sind keine Eintragungen vornehmen.

Wichtig zu wissen: Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden und es gibt in keinem Fall eine Kapitalzahlung.

⇒    Rentenversicherung: Eine Finanzwette

Versicherungsberater empfehlen gern den Abschluss einer Rentenversicherung. Eine solche Versicherung ist eine schlichte Finanzwette zwischen der Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmern.

Gewettet wird, wie lange die tatsächliche Rentenbezugsdauer sein wird. Die sogenannte Sterbetafel per 1.1.2017 weist für Männer z. B. im Alter von 55 Jahren eine durchschnittliche Lebenserwartung von 25.61 Jahren aus. Dementsprechend geht die Versicherungsgesellschaft aus, dass ein männlicher Mittefünfziger, wenn er in diesem Alter einen Rentenvertrag abschließt, nach der Statistik in 25 Jahren im Alter von etwa 80 Jahren das Zeitliche segnet und damit die Rentenzahlungen einstellen kann.

Beginnen die Rentenzahlungen lt. Vertrag ab Alter 65, bezieht dieser Zeitgenosse im Schnitt 15 Jahre Rente aus dieser Rentenversicherung.

Stirbt der Versicherte vor Ablauf von 15 Jahren, hat die Gesellschaft mit ihm ein gutes Geschäft gemacht, er hingegen hat verloren, weil er kürzer als erwartet Rente bezogen hat. Lebt er länger, zahlt die Gesellschaft drauf und der Versicherte hat die Finanzwette gewonnen.

Mit weiter steigender Lebenserwartung könnten Sie mit einer Rentenversicherung Gewinner sein. Doch die Assekuranz ist schlau und mächtig. Durch neue Sterbetafeln darf die spätere Rente niedriger ausfallen. Wer letztlich gewinnt ist offen.

Für den Versicherungsberater ist eine Rentenversicherung lukrativ, weil sie ihm eine hohe Abschlussprovision beschert, die aber Ihr Kapital schmälert. Nachteilig ist auch, dass Ihr Geld lebenslang festgelegt ist. Wenn Sie Ihr Geld statt in eine Rentenversicherung in einen Geldmarktfonds stecken, der sich im Schnitt normal  verzinst, haben Sie kapitalmäßig mehr erreicht, weil Sie unnötige Kosten vermeiden. Sie können Ihr Geldmarktkonto beliebig anzapfen oder aufstocken. Sterben Sie, geht das Guthaben in die Erbmasse, ist also nicht – wie bei einem Rentenvertrag in der Auszahlungsphase – verloren.

Allerdings kann trotz dieser Nachteile eine Rürup-Rente für den Versicherungsnehmer lukrativ sein, weil sie ihm eine hohe Steuerersparnis beschert.

Beispiel:

Dr. K. hat eine private zertifizierte Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) abgeschlossen, die seine Altersversorgung aus dem kassenärztlichen Versorgungswerk ergänzen soll. Er hat auf diesen Vertrag monatlich 1.000,- € eingezahlt.

Von seinen Aufwendungen in Höhe von 12.000 € sind 94 % (Wert für 2022) = 11.280 € abzugsfähig.  Bei einem Steuersatz von ca. 50 % beträgt die Steuerersparnis 5.640 €. In dieser Höhe trägt der Fiskus zum Aufbau der Altersversorgung des Steuerzahlers bei.

Keine Eintragung, da eDaten

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♦   Alternative: Anlage in Aktien

Sein Steuerberater kommentierte diesen Vorgang so: "Mit einer Zusatzzahlung von 12.000 € in das kassenärztliche Versorgungswerk hätten Sie dasselbe erreicht und über die Jahre hinweg mindestens 5.000 € Gebühren und Verwaltungskosten gespart. Und in den Versorgungswerken werden diese Gelder für heutige Verhältnisse üppiger verzinst als Sie es von einem gewerblichen Versicherungsunternehmen erwarten können, derzeit mit 2 %."

Und er sagt weiter: "Eine Rente können Sie nicht vererben, es gibt höchstens eine Witwen- oder Waisenrente. Wenn Sie jährlich für 12.000 € Aktien kaufen, die eine Dividende von 2 % ausschütten, haben Sie denselben Ertrag und die Aktien bleiben über Ihren Tod hinaus in der Familie."

♦   Rürup-Rente und Riester-Rente, was ist der Unterschied?

Beide sind umgangssprachliche Bezeichnungen nach dem Namen ihrer »Erfinder«. Rürup lockt mit Steuervorteilen, Riester lockt mit einer Sparzulage.

  • Rürup-Rente, die Rente für Gutverdiener

Ein Rürup-Rentenvertrag ist für Gewerbetreibende und Freiberufler die einzige Möglichkeit, mit hohen Steuervorteilen für das Alter zu sparen.

Im Gegensatz zur Riester-Rente besteht die Förderung ausschließlich in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen. Die Förderung der Beiträge entspricht der für Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung sichert die Rürup-Rente frühestens nach dem 60. Lebensjahr eine monatliche Rentenzahlung zu. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Der Vertrag muss noch weitere Voraussetzungen erfüllen: Die Ansprüche dürfen weder vererblich, übertragbar, beleihbar noch veräußerbar sein. Einzelheiten enthält das Kleingedruckte im Vertrag.

  • Riester-Rente, die Zusatzrente für Arbeitnehmer

Die Riester-Rente ist als Zusatzrente insbesondere für pflichtversicherte Arbeitnehmer und Beamte gedacht. Sie beruht auf einem Altersvorsorgevertrag. Die Anleger erhalten Sparzulagen. Besserverdienende Riester-Sparer können ihr zu versteuerndes Einkommen zusätzlich durch Abzug der Beiträge als Sonderausgaben - bis zu 2.100 € jährlich – mindern.