Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 17 Anlage AV / Riester-Rente > 1.0.7 Doppelverdiener in der Klemme
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Anlage AV
Wer die volle Sparzulage erhalten will, muss einen Mindestbeitrag in den Sparvertrag leisten. Der Mindestbeitrag beträgt 4 % des rentenversicherungspflichten Bruttolohns des Vorjahres.
Dies bedeutet: Je höher der Bruttolohn des Vorjahres, desto höher ist der Mindestbeitrag für die volle Zulage. Die Sparzulage zählt allerdings mit zum Mindestbeitrag, nur der Rest ist aus eigener Tasche aufzubringen. Sparbeitrag und Sparzulage müssen also den Mindestbeitrag ausmachen.
♦ Das Problem der Doppelverdiener
Viele Doppelverdiener können sich zwei Riester-Verträge nicht leisten, wenn z. B. ein teures Haus den Etat belastet. Denn jeder Ehepartner muss 4 % seines Bruttolohns abzwacken, wenn er die volle Zulage erhalten will. In diesem Fall bietet sich an, dass nur derjenige einen Vertrag abschließt, der am wenigsten verdient.
Beispiel:
Ehemann Hans verdient im Jahr 32.000 €, seine Ehefrau Grete 8.000 €. Der Mindestbeitrag für Hans beträgt somit 32.000 € x 4 % = 1.280 €, für Grete 8.000 € x 4 % = 320 €, zusammen also 1.600 €, zu viel für das begrenzte Budget. Also schließt nur Grete einen Riester-Vertrag. Dafür muss sie lediglich 60 € im Jahr aufbringen:
4 % von 8.000 € = | 320,00 € |
abzüglich Zulagen für sich und das Kind (175,00 € plus 300 €=) | 475,00 € |
verbleiben | Minus |
mindestens Sockelbetrag (5,00 € x 12 Monate=) | 60,00 € |
Dem Riester-Konto von Grete werden gutgeschrieben (475,00 € plus 60,00 € =) | 545,00 € |
Dies bedeutet: Mit 60 € Beitrag im Jahr 475 € Zulagen. Das lohnt sich.