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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage AV
Einleitung
Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert (sog. Riester-Verträge). Die Förderung besteht darin, dass die Sparer für Altersvorsorgebeiträge entweder
♦ Steuerliche Förderung für Riester-Beiträge
Wollen Sie die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, reicht es aus, wenn Sie im Laufe des Kalenderjahres / Veranlagungszeitraums begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt haben und Sie unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt waren.
Die Altersvorsorgezulage - für höchstens 2 Verträge - beantragen Sie bei Ihrem Anbieter für das vergangene Beitragsjahr. .
Dafür stellen Sie entweder selbst einen Zulageantrag an Ihren Riester-Anbieter oder erteilen ihm eine Vollmacht, das für Sie zu übernehmen. Die Riester-Zulagen werden vom Zentralamt für Steuern auf Ihr Riester-Konto eingezahlt.
Alternativ können Sie Ihre Beiträge in der Anlage AV als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dies ist auch für mehr als zwei Riester-Verträge möglich.
Günstigerprüfung
Wenn Sie die Anlage AV abgeben, prüft Ihr Finanzamt, ob eine zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs möglich ist.
Ist der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger, berücksichtigt Ihr Finanzamt Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 € als Sonderausgaben. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulageanspruch erhöht. Für die Erhöhung der Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich eine Zulage gewährt wurde.
Anlage AV 2025


♦ e-Daten
Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an Ihr Finanzamt.
Daher müssen Sie die Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr angeben. Die übrigen Angaben in den Zeilen 4 bis 15 werden jedoch weiterhin zur Ermittlung des Sonderausgabenabzugs benötigt.
Bescheinigung im Sonderfall beifügen
Ihr Anbieter informiert Sie über die erfolgte Datenübermittlung. Konnte Ihr Anbieter die Daten nicht rechtzeitig übermitteln, erhalten Sie von ihm eine Bescheinigung. Diese reichen Sie dann bitte in Kopie zur Einkommensteuererklärung ein. Erhalten Sie die Bescheinigung erst nach der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, reichen Sie eine Kopie der Bescheinigung bitte nach.
♦ Ehegattenregelung
Sie haben die Zusammenveranlagung gewählt und beide Personen sind unmittelbar begünstigt? Dann steht der Sonderausgabenabzug beiden Personen gesondert zu. Der nicht ausgeschöpfte Sonderausgaben-Höchstbetrag kann nicht auf die andere Person übertragen werden.
Sie haben die Zusammenveranlagung gewählt und nur eine Person ist unmittelbar begünstigt?
Dann werden mindestens 60 € der Altersvorsorgebeiträge der mittelbar zulageberechtigten Person beim Sonderausgabenabzug bei der unmittelbar begünstigten Person berücksichtigt.
Der Sonderausgaben-Höchstbetrag der unmittelbar begünstigten Person erhöht sich um 60 €, also auf maximal 2.100 € + 60 € = 2.160 €. Soweit die unmittelbar begünstigte Person ihren Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, werden auch über die 60 € hinausgehende Altersvorsorgebeiträge der mittelbar zulageberechtigten Person beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt.
Sofern Sie die Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter nicht beantragen und den vorstehend beschriebenen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Altersvorsorgebeiträge im Rahmen von Höchstbeträgen in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend zu machen (vgl. Zeilen 46 bis 48 zur Anlage Vorsorgeaufwand).
♦ Betriebliche Altersversorgung mit Riesterförderung
Wann erhalten Sie eine „Riesterförderung“ bei einer betrieblichen Altersversorgung?
Die gleichen Fördermöglichkeiten mit Riester-Verträgen bestehen auch für individuell besteuerte Beiträge, die Sie zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zahlen. Beiträge, die als „individuell besteuert“ bezeichnet werden, sind solche, die weder pauschal versteuert wurden, noch steuerfrei sind.
Einrichtungen betrieblicher Altersversorgungen können sein:
wenn diese Einrichtungen Ihnen als begünstigte Person eine lebenslange Altersversorgung gewährleisten.
♦ Leistungen aus Riester-Verträgen voll steuerpflichtig
Leistungen aus Riester-Verträgen unterliegen bei Auszahlung der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn sie ausgezahlt werden – also in der Regel im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Phase der Erwerbstätigkeit bis zum obengenannten Höchstbetrag unversteuert. Beruhen die aus einem kapitalbildenden Riester-Vertrag ausgezahlten Leistungen ausschließlich auf geförderten Beiträgen, unterliegt der gesamte Auszahlungsbetrag der nachgelagerten Besteuerung. Dies gilt auch, soweit die Leistungen auf gutgeschriebenen Zulagen und den erzielten Erträgen und Wertsteigerungen beruhen.