Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.1 Sparzulage bzw. Abzug als Sonderausgaben

Anlage AV

♦  Wichtig

Die Förderung des Riester-Sparens erfolgt dadurch, dass Sie als Sparer eine Sparzulage erhalten, die Ihrem Konto, das der Anbieter für Sie führt, direkt gutgeschrieben wird. Zusätzlich können Sie beim Finanzamt den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben beantragen.

Die Sparzulage wird Ihrem Sparkonto gutgeschrieben und in der Auszahlungsphase als Rente ausgezahlt. Die Steuervergünstigung wird sofort im Rahmen der Veranlagung erstattet. 

  • Förderung durch Sparzulage

Den Antrag auf Sparzulage stellt der Anbieter stellt für Sie in Ihrem Auftrag bei der Zentralstelle für Altersvermögen (Dauerzulageantrag / § 89 Abs. 2 EStG). Die Sparzulage wird Ihrem Konto, das der Anbieter für Sie führt, gutgeschrieben.  Die Sparzulage wird also nicht an Sie ausgezahlt, sondern Ihrem Konto zum Altersvorsorgevertrag beim Anbieter gutgeschrieben und in der Auszahlungsphase als Rente ausgezahlt. .

  • Förderung durch Abzug als Sonderausgaben

Zusätzlich können Sie für die selbst geleisteten Beiträge einschließlich der dafür zustehenden Zulage bis höchstens  2.100 € den Sonderausgabenabzug beantragen.

Stellt sich bei der Veranlagung heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 € als Sonderausgaben berücksichtigt. In diesem Fall wird die festgesetzte Einkommensteuer um die bereits gewährte Zulage erhöht.

Die zusätzliche Steuerermäßigung wird beantragt, indem Sie das betreffende Kästchen in  Zeile 1 des Hauptvordrucks ankreuzen.

  • Nachweis der Beiträge

Der Nachweis über die Höhe der Altersvorsorgebeiträge erfolgt durch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung des Anbieters (Bank, Bausparkasse, Wertpapier-Fonds etc.), die dieser den Finanzämtern jeweils bis zum 28.2. des dem Zulagejahr folgenden Kalenderjahres elektronisch zukommen lässt.

Die Riester-Sparzulage wird für maximal zwei Verträge gewährt. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für mehr als zwei Verträge geltend machen.

⇒   Höhe der Sparzulage

Bei der Sparzulage wird unterschieden zwischen der Grundzulage für Erwachsene und der Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder. Die Grundzulage beträgt 175 €, die Kinderzulage 185 €, für nach 2008 geborene Kinder 300 € (Werte für 2018).

Wer als Sparer beim Abschluss eines Vertrages noch keine 25 Jahre alt ist, erhält als Prämie einmalig 200 €.

  • Kürzung der Sparzulage

Die Altersvorsorgezulage wird gekürzt, wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag leistet (§ 86 EStG). Zahlt der Zulageberechtigte nicht den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, werden Grundzulage und Kinderzulage nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag gekürzt.

Zahlen Sie in Ihren Riester-Vertrag so viel ein, dass Sie die volle staatliche Zulage erhalten. Das ist der sog. Mindestbeitrag. Der Mindestbeitrag  beträgt 4 % des rentenversicherungspflichten Bruttolohns des Vorjahres. Dies bedeutet: Je höher der Bruttolohn des Vorjahres, desto höher ist der Mindestbeitrag für die volle Zulage. Die Sparzulage selbst zählt allerdings mit zum Mindestbeitrag, nur der Rest ist aus eigener Tasche aufzubringen. Sparbeitrag und Sparzulage müssen also den Mindestbeitrag ausmachen. Reicht dieser Betrag nicht aus, erhält der Sparer die Zulage nur anteilig.

Beispiel:

Ehepaar mit zwei Kindern, Bruttogehalt des Vorjahres 40.000 €, hat mtl. 100 € in den Vertrag eingezahlt.

Anspruch auf Sparzulage    
Grundzulage für zwei Erwachsene 175 € x 2 = 350 €  
+ Kinderzulage für zwei Kinder 300 € x 2 = 600 €  
Anspruch auf Sparzulage insgesamt      950 €  > 950 €
Mindesteigenbeitrag    
Vorjahresbezüge 40.000 €, davon 4 %, höchst. 4.200 €  1.600 €  
Abzüglich Zulage 950 €  
Mindesteigenbeitrag 650 €  
Einzahlung in den Vertrag 1.200 €, mind. 650 € 1.200 € > 1.200 €
Gutschrift auf dem Konto   2.150 €

Dies bedeutet: Der Staat beteiligt sich an der künftigen Riester-Rente des Ehepaares allein in diesem Jahr mit 950 €.

Tipp Familienförderung wahr gemacht

Weil von der geforderten Eigenleistung die Zulagen abgezogen werden, sind Eltern mit geringem Bruttolohn und mehreren Kindern besonders im Vorteil, denn ihr Mindestbeitrag geht schnell gegen Null. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Ein Beitrag von 4 % eines geringen Bruttolohns führt zu einem geringen Mindestbeitrag, von dem dann noch die Zulagen abgezogen werden.

♦   Sockelbeitrag und Mindestbeitrag

Sockelbeitrag und Mindestbeitrag sind im Zusammenhang zu sehen. Wer überhaupt eine Sparzulage erhalten will, muss als Sockel mindestens eine Sparleistung von 60 € im Jahr aufbringen. Diese Sparleistung muss aber auch mindestens 4 % des Bruttolohns vom Vorjahr ausmachen, höchstens 2.100 €. Andernfalls wird die Sparzulage gekürzt.

Beispiel:

Eine alleinstehende Arbeitnehmerin mit zwei Kindern hat in 2021 einen Bruttolohn von 14.000 €. Für die volle Zulage 2022 hat sie aufzubringen

Mindestbeitrag 4 % von 14.000 € 560 €
- Grundzulage 175 €
- Kinderzulage 600 €
Mindestbeitrag 0 €, mindestens Sockelbeitrag  60 €

Für die volle Zulage muss die Arbeitnehmerin mindestens als Sockelbeitrag 60 € im Jahr aufbringen. Dies sind 5 € monatlich.

♦   Tipp Hohe Rendite für Geringverdiener

Wie großzügig die Riester-Regelung insbesondere bei Geringverdienern ist, zeigt die folgende Übersicht. Bereits mit einem Sparbeitrag von 120 € im Jahr kann ein Geringverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern Zulagen in Höhe von (350 € + 600 € =) 950 € beanspruchen.

Übersicht:

Zulage Alleinst. ohne Kind Alleinst. mit 1Kind Ehepaar* ohne Kind Ehepaar* mit 1 Kind
Höhe 175 € 475 € 350 € 650 €

* Alleinverdiener