Helfer in Steuersachen

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1.0.4 Zertifizierte Riester-Modelle

Anlage AV

Altersvorsorgeverträge werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Die Verträge müssen zertifiziert sein. Unter Zertifizierung versteht man ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird

Die Zertifizierung ist indessen kein staatliches Gütesiegel, insbesondere nicht dafür, dass das einzelne Anlageinstitut eine besonders hohe Rendite für Sie erwirtschaftet.

Das Zertifikat besagt nur, dass Sie Anspruch auf die Riester-Förderung haben und dass Sie später mindestens die Zulagen und die von Ihnen geleisteten Sparbeiträge ausbezahlt erhalten.

Für Neuabschlüsse kommen nur wenige Angebote infrage:  

♦    Vier Modelle zur Wahl

Wollen Sie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen, gibt es vier Modelle, das Rentenkapital anzusparen:

Mit einer Rentenversicherung, einem Banksparplan, einem Fondssparplan oder mit einem Bausparvertrag. 

  • Neue Banksparpläne haben sich wegen des aktuellen Zinsniveaus so gut wie erledigt. Haben Sie einen Banksparplan abgeschlossen, können Sie bei Fälligkeit (ab Ihrem 63. Lebensjahr) wählen zwischen der Auszahlung in gleichbleibenden Raten oder als Rente. Im Falle der Rente kooperiert die Bank mit einer Versicherungsgesellschaft, welche die Rente auszahlt. Dabei werden die Kunden gleich zu Beginn mit Kosten zwischen 5 und 6 % des Riester-Guthabens belastet. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen, indem Sie Widerspruch oder Beschwerde einlegen. 
  • Auch Rentenversicherungen sind nicht mehr gefragt. Das gilt auch für Versicherungen mit einem derzeitigen Garantiezins von 0.25 % (Wert ab 01 / 2022). Erst ab einem Lebensalter von über 90 Jahren erweist sich eine Riester-Versicherung als gute Wahl. Wer aber früh stirbt, hat meistens mehr eingezahlt als ausgezahlt wird. 
  • Bausparverträge können für Riester-Sparer, die eine eigene Immobilie bewohnen oder eine solche erwerben wollen, attraktiv sein. Oft hat aber auch eine Bank Konditionen, die mit denen einer Bausparkasse mithalten können.
  • Bleibt der Fondssparplan. Doch hier gibt es ein Dilemma:Fondssparpläne können punkten, wenn sie einen hohen Aktienanteil im Bestand haben. Damit lassen sich gute Ergebnisse erzielen. Allerdings muss der Träger sicherstellen, dass er die aufgelaufenen Kursgewinne abgesichert hat, wenn die Auszahlungsphase der Riester-Rente beginnt. So punktet die Riester-Rente zwar durch Kapitalerhalt. Das Kapital der Sparer muss zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens in Höhe der geleisteten Sparbeiträge und der Zulagen zur Verfügung stehen, so bestimmt es das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in § 1 und § 7b. 

Das gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt die Aktien gerade im Keller sind. Aufgelaufene Kursgewinne müssen also für die Auszahlungsphase abgesichert sein. Darüber wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin). Die Fondsgesellschaften können somit die Aktienquoten in den Fonds nicht beliebig erhöhen, selbst wenn sie wollten.

Einfach gesagt und gedacht: Sind die realisierten Kursgewinne nicht hoch genug, müssen die Fondsgesellschaften einen großen Teil der Einlagen so anlegen, dass diese keinen Aktienrisiken ausgesetzt sind, sprich sie müssen die Einlagen in niedrig rentierlichen Papieren anlegen. So ist es kein Wunder, dass bei vielen Fonds die Aktienquote sehr gering ist. Bei älteren Verträgen sieht dies jedoch ganz anders aus, deren Sparplanvermögen bei weitem die Summe aus allen Einzahlungen und Zulagen übersteigt. 

Für den schlichten Riester-Sparer nicht leicht, hier den Durchblick zu gewinnen.

♦   Wohn-Riester

Das Gesetz sieht vor, das Guthaben Ihres Riester-Vertrages in Wohneigentum zu investieren (§ 92a EStG). Sie können kaufen, bauen, altersgerecht umbauen oder Schulden tilgen. Bei der Tilgung von Schulden fallen Kreditraten weg oder werden kleiner. 

  • Steueroptionen 

Auch wenn ein Riester-Guthaben für Wohneigentum genutzt wird, muss es versteuert werden. Dazu gibt es zwei Optionen:

Sie versteuern das Guthaben auf einen Schlag, aber nur 70 % des Guthabens oder 

Sie versteuern das Guthaben in voller Höhe, gleichmäßig verteilt bis zu Ihrem 85. Lebensjahr. 

⇒   Anzahl der möglichen Verträge

Sie können Ihre Zulagen maximal auf zwei Riester-Verträge verteilen. Dies macht Sinn, wenn Sie einen Teil des Kapitals in ein Fondssparplan stecken und so die Chancen des Aktienmarktes nutzen. Und den anderen Teil in einen Bausparvertrag, mit dem Sie z. B. ein Baudarlehen tilgen.

Für den Abzug als Sonderausgaben können Sie mehr als zwei Verträge abschließen.