Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 17 Anlage AV / Riester > 1.0.3 Höhe des Abzugs als Sonderausgaben
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Anlage AV
Einleitung
Anlage AV

Förderung durch Abzug als Sonderausgaben
Zusätzlich können Sie für die selbst geleisteten Beiträge einschließlich der dafür zustehenden Zulage bis höchstens 2.100 € den Sonderausgabenabzug beantragen.
Stellt sich bei der Veranlagung heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 € als Sonderausgaben berücksichtigt. In diesem Fall wird die festgesetzte Einkommensteuer um die bereits gewährte Zulage erhöht.
Die zusätzliche Steuerermäßigung wird beantragt, indem Sie das betreffende Kästchen in Zeile 1 des Hauptvordrucks ankreuzen.
Nachweis der Beiträge
Der Nachweis über die Höhe der Altersvorsorgebeiträge erfolgt durch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung des Anbieters (Bank, Bausparkasse, Wertpapier-Fonds etc.), die dieser den Finanzämtern jeweils bis zum 28.2. des dem Zulagejahr folgenden Kalenderjahres elektronisch zukommen lässt.
Die Riester-Sparzulage wird für maximal zwei Verträge gewährt. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für mehr als zwei Verträge geltend machen.