Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.6.5 Zeile 4-9 Praktischer Fall: Abgabe der Anlage R

Heribert Muster ist Ende Januar 2024 mit 64 Jahren in Rente gegangen. Seit 2018 ist er Witwer.  Ende Januar 2024 hat er zum letzten Mal Arbeitslohn in Höhe von 2.800 € bezogen. Seine Rente beträgt ab Februar mtl. 1.600 €. Er weiß, dass er als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, weil seine Einkünfte den Grundfreibetrag von  11.604 €  (Wert für 2024) übersteigen (§ 56 Nr. 2 EStDV).

Steuererklärung für 2024

Seine Steuererklärung 2024 gibt Heribert Muster im April 2025 ab. Muster weiß, dass die steuerlichen Daten für seine Steuererklärung dem Finanzamt bereits im Detail - aufgrund entsprechender elektronischer Datenübermittlung der mitteilungspflichtigen Stellen - vorliegen (sog. eDaten). Deshalb verzichtet die Finanzverwaltung auch auf die Angabe dieser eDaten in der  Einkommensteuererklärung.

In den Anlage / Formularen zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit  gekennzeichnet. 

Anlage R 

Dies bedeutet: Heribert Muster muss nur den Hauptvordruck auszufüllen und als Steuererklärung einreichen und ist damit fertig. 

Hauptvordruck

Zusätzlich trägt Heribert Muster seine Bankverbindung ein

Hauptvordruck

Wie das Finanzamt die zu erwartende Nachzahlung berechnen wird, dazu hat sich Heribert Muster bereits anhand eines „Veranlagungsschemas“ kundig gemacht.

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Veranlagungsschema< eintragen.
  • Steuerbescheid

Im September 2025 hat Heribert Muster vom Finanzamt einen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.303 € beträgt die festgesetzte Einkommensteuer nach dem Grundtarif 1.653 €. Darauf wird einbehaltene  Lohnsteuer von 357 € (Arbeitslohn Januar 2024) angerechnet.

Zu zahlen innerhalb der nächsten 30 Tage: Einkommensteuer 1.296 €, Solidaritätszuschlag 90 €.  

♦   Steuerliche Daten für die Steuererklärung 2024

Aus den dem Finanzamt vorliegenden steuerlichen Daten werden die Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen (gem. Veranlagungsschema) berechnet.

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn gem. elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2024 2.800 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag  1.000 €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 1.800 €
  • Sonstige Einkünfte
Gesetzliche Altersrente Februar bis Dezember 2024 17.600 €    
- Davon steuerfrei 17 %  2.992 €    
Verbleiben  14.256 € > 14.608 €  
+ Betriebsrente aus Direktversicherung         4.200 €  
+ Riester-Rente   726 €  
Summe steuerpflichtige Einnahmen   19.534 €  
- Werbungskosten-Pauschbetrag    102 €  
Sonstige Einkünfte aus Rentenbezügen   19.432 €