Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 12.0 Anlage R / Renten > 2.6.5 Zeile 4-9 Praktischer Fall: Abgabe der Anlage R
Steuern? Mach ich selbst.
Heribert Muster ist Ende Januar 2024 mit 64 Jahren in Rente gegangen. Seit 2018 ist er Witwer. Ende Januar 2024 hat er zum letzten Mal Arbeitslohn in Höhe von 2.800 € bezogen. Seine Rente beträgt ab Februar mtl. 1.600 €. Er weiß, dass er als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, weil seine Einkünfte den Grundfreibetrag von 11.604 € (Wert für 2024) übersteigen (§ 56 Nr. 2 EStDV).
Steuererklärung für 2024
Seine Steuererklärung 2024 gibt Heribert Muster im April 2025 ab. Muster weiß, dass die steuerlichen Daten für seine Steuererklärung dem Finanzamt bereits im Detail - aufgrund entsprechender elektronischer Datenübermittlung der mitteilungspflichtigen Stellen - vorliegen (sog. eDaten). Deshalb verzichtet die Finanzverwaltung auch auf die Angabe dieser eDaten in der Einkommensteuererklärung.
In den Anlage / Formularen zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit gekennzeichnet.
Anlage R
Dies bedeutet: Heribert Muster muss nur den Hauptvordruck auszufüllen und als Steuererklärung einreichen und ist damit fertig.
Hauptvordruck
Zusätzlich trägt Heribert Muster seine Bankverbindung ein
Hauptvordruck
Wie das Finanzamt die zu erwartende Nachzahlung berechnen wird, dazu hat sich Heribert Muster bereits anhand eines „Veranlagungsschemas“ kundig gemacht.
Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Veranlagungsschema< eintragen. |
Im September 2025 hat Heribert Muster vom Finanzamt einen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.303 € beträgt die festgesetzte Einkommensteuer nach dem Grundtarif 1.653 €. Darauf wird einbehaltene Lohnsteuer von 357 € (Arbeitslohn Januar 2024) angerechnet.
Zu zahlen innerhalb der nächsten 30 Tage: Einkommensteuer 1.296 €, Solidaritätszuschlag 90 €.
♦ Steuerliche Daten für die Steuererklärung 2024
Aus den dem Finanzamt vorliegenden steuerlichen Daten werden die Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen (gem. Veranlagungsschema) berechnet.
Bruttoarbeitslohn gem. elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2024 | 2.800 € |
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.000 € |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 1.800 € |
Gesetzliche Altersrente Februar bis Dezember 2024 | 17.600 € | ||
- Davon steuerfrei 17 % | 2.992 € | ||
Verbleiben | 14.256 € > | 14.608 € | |
+ Betriebsrente aus Direktversicherung | 4.200 € | ||
+ Riester-Rente | 726 € | ||
Summe steuerpflichtige Einnahmen | 19.534 € | ||
- Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 € | ||
Sonstige Einkünfte aus Rentenbezügen | 19.432 € |