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Steuern? Mach ich selbst.
Inhalt 12 Anlage R-AV
Für Beiträge zu einem Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) kann eine Altersvorsorgezulage direkt über den Anbieter der Versicherung beantragt werden. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, statt einer Altersvorsorgezulage einen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) in Anspruch zu nehmen. Dieser Sonderausgabenabzug wird mit der Anlage AV beantragt.
In der Leistungsmitteilung des Rententrägers / Anbieters der Riester-Rente sind alle für die Steuererklärung notwendigen Angaben aufgeführt. Die Angaben in der Leistungsmitteilung sind mit den Angaben in der Anlage R-AV abgestimmt.
Die wichtigste Angabe in der Leistungsmitteilung ist die Nr. in der ersten Spalte. Sie korrespondiert mit der Nr. in der Anlage R-AV / bAV.
Haben Sie eine Leistungsmitteilung erhalten mit der lfd. Nr. 1, handelt es sich um eine Rente für Zeile 4 der Anlage R-AV / bAV. Haben Sie eine Leistungsmitteilung erhalten mit der lfd. Nr. 5, handelt es sich um eine Rente für Zeile 15.
Die Daten in der Leistungsmitteilung sind ausschließlich eDaten, so dass sich Eintragungen in die Anlage R – AV / bAV erübrigen.
♦ Höhe der Besteuerung
Renten aus Altersvorsorgeverträgen / Riester wurden in der Ansparphase durch eine Altersvorsorgezulage (§ 82 EStG) oder steuerliche Vergünstigungen in Form der Steuerbefreiung oder des Sonderausgabeabzugs (§ 10a EStG) gefördert. Deshalb werden die Renten aus diesen Verträgen grundsätzlich in voller Höhe besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Beispiel
Leistungsmitteilung
über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag (§ 22 Nr. 5 EStG)
Nr. | Besteuerung nach | Betrag in Euro |
1 | § 22 Nr. 5 EStG Betrag in Zeile 4 Eintragen | 4.800 € |
Anlage R-AV
Keine Eintragung des Rentenbetrages, weil eDaten. Es sind nur Eintragungen vorzunehmen, wenn Sie die Daten der Leistungsmitteilung ändern wollen.