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2.0.0 Zeile 4 - 26 A u s f ü l l e n der Anlage R-AV/bAV

Inhalt 12 Anlage R-AV/bAV

♦   Ausfüllen der Anlage R-AV/bAV 

  • Rentenhöhe aus der Leistungsmitteilung / Zeile 4 - 26

Die Daten zur Rentenhöhe werden vom Anbieter elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten nicht mehr in die mit e gekennzeichneten Zeilen / Bereiche der Anlage R-AV / bAV eintragen.

Möchten Sie von diesen Daten abweichen, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.

Leistungsmitteilung

Über Ihre Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag / einer sog. „Riester-Rente“ (z. B. Rentenversicherung, Investmentfonds- oder Banksparplan) und / oder aus einer inländischen betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds, Pensionskasse [auch VBL] oder Direktversicherung) stellt Ihnen Ihr Anbieter in der Regel eine Leistungsmitteilung aus („Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung [§ 22 Nummer 5 Satz 7 EStG]“). Diese Leistungsmitteilung erhalten Sie sowohl zu Beginn der Leistung, als auch bei Änderung der Leistungshöhe. Weitere Angaben im Zusammenhang mit dem Wohnförderkonto finden Sie in dem Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

Es genügt vollauf, wenn Sie dem Finanzamt den Hauptvordruck zusenden, ferner die Anlage Vorsorgeaufwand, in der Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung) und ggfs. die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen angeben. 
  • Die Leistungsmitteilung muss nicht der Steuererklärung beigefügt werden.