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2.2.2 Zeile 19 – 24 Rente aus Veräußerungsgeschäften, Rentennachzahlungen

Anlage R

♦   Veräußerungsrente

Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) werden nicht elektronisch übermittelt. Sie müssen diese immer angeben.

  • Info zur Veräußerungsrente

Tragen Sie bitte in Zeile 19 den Jahresbetrag der Brutto-Rente ein. Je nach Art der Rente ist der Jahresbetrag der Brutto-Rente nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch.

Wer sich z. B. von einer Immobilie trennen möchte, kann sie - alternativ zum Verkauf bei sofortiger Fälligkeit des Kaufpreises - auch auf Rentenbasis verkaufen. Im Rentenbetrag sind enthalten Anteile für Kaufpreis / Kapitalanteil und die Zins-/ Ertragsanteile. Letztere, weil der Kaufpreis nicht sofort in voller Höhe entrichtet wird. Nur der Zins- / Ertragsanteil ist steuerpflichtig.

Beispiel:

Der Kaufpreis wird auf Rentenbasis entrichtet. Der Verkäufer ist zu Beginn der Rente 60 Jahre alt. Der jährliche Rentenbetrag beträgt 18.000 €. Im Rentenbetrag ist ein Ertragsanteil von 22 % von 18.000 € = 3.960 € enthalten, den der Verkäufer / Rentenberechtigte versteuern muss.

Anlage R Papierformular

Die Rente ist eine Veräußerungsrente i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG. Lt. Tabelle in Satz 4 beträgt der Ertragsanteil / Zinsanteil der Rente bei einem Alter des Rentenberechtigten von 60 Jahren 22 %.

Das Alter des Rentenberechtigten zu Beginn der Rente ist dem Finanzamt ebenfalls - aus den allgemeinen Angaben im Hauptvordruck - bekannt.

Anmerkung

Für den Fall, dass der Käufer die Immobilie vermietet, kann er zusätzlich zum Ertragsanteil von 18.000 € die Abschreibung auf das Gebäude als Werbungskosten geltend machen. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Kapitalwert,  der sich aus § 13 BewG i. V. mit Anlage 9 zu § 13 BewG ergibt. Dabei ist die durchschnittliche Lebenserwartung  nach der sog. Sterbetafel zugrunde zu legen. Sie weist für einen männlichen Rentenberechtigten im Alter von 60 Jahren eine durchschnittliche Lebenserwartung von 21.52 Jahre aus. Bei dieser Lebenserwartung beträgt der Kapitalwert / Faktor lt. Anlage 9a 12.779. Dabei wird ein Zinssatz von 5.5 % zugrunde gelegt.

Probe: 18.000 € Rente x Faktor 12.779 = Kapitalwert 230.022 €.

♦   Rentennachzahlungen

Geben Sie auch Rentennachzahlungen an. In Zeile 20 tragen Sie den Beginn der Rente ein. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Ihnen die Rente (ggf. nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt worden ist.

Die Zeilen 22 und 23 müssen Sie nur ausfüllen, wenn Ihre Leibrente zeitlich befristet ist.

Tragen Sie bitte in Zeile 24 die in Zeile 19 enthaltenen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein.

Dabei müssen Sie die Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2024 nicht eintragen. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, müssen Sie hier ebenfalls nicht eintragen. Anhand Ihrer Eintragung in Zeile 24 prüft Ihr Finanzamt, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG in Betracht kommt.

Die Steuerermäßigung wird daraus abgeleitet, dass die sog. Fünftelregelung angewendet wird. Dabei erfolgt eine steuerliche Entlastung, indem der ESt-Tarif auf die begünstigten außerordentlichen Einkünfte (der Rentennachzahlung) nur mit einem Fünftel ihres Werts angesetzt und die sich hieraus ergebende Steuer verfünffacht wird (§ 34 Abs. 1 Satz 2 EStG / Fünftelregelung).