Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 12 Anlage R / Renten > 2.0.4 Zeile 4-9 Praktischer Fall: Abgabe der Anlage R
Steuern? Mach ich selbst.
Heribert Muster ist Ende Januar 2021 mit 64 Jahren in Rente gegangen. Seit 2018 ist er Witwer. Ende Januar 2021 hat er zum letzten Mal Arbeitslohn in Höhe von 2.800 € bezogen. Seine Rente beträgt ab Februar mtl. 1.600 €. Er weiß, dass er als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, weil seine Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.744 € (Wert für 2021) übersteigen (§ 56 Nr. 2 EStDV).
Steuererklärung für 2021
Seine Steuererklärung 2021 gibt Heribert Muster im April 2022 ab. Muster weiß, dass die steuerlichen Daten für seine Steuererklärung dem Finanzamt bereits im Detail - aufgrund entsprechender elektronischer Datenübermittlung der mitteilungspflichtigen Stellen - vorliegen (sog. eDaten). Deshalb verzichtet die Finanzverwaltung auch auf die Angabe dieser eDaten in der Einkommensteuererklärung.
In den Anlage / Formularen zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit gekennzeichnet.
Anlage R Papierformular Zeile 4 und 5
Dies bedeutet: Heribert Muster muss nur den Hauptvordruck auszufüllen und als Steuererklärung einreichen und ist damit fertig.
Hauptvordruck Papierformular
Zusätzlich trägt Heribert Muster seine Bankverbindung ein
Hauptvordruck Papierformular
Wie das Finanzamt die zu erwartende Nachzahlung berechnen wird, dazu hat sich Heribert Muster bereits anhand eines „Veranlagungsschemas“ kundig gemacht.
Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Veranlagungsschema< eintragen. |
Im September 2022 hat Heribert Muster vom Finanzamt einen Steuerbescheid für 2021 erhalten. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.303 € beträgt die festgesetzte Einkommensteuer nach dem Grundtarif 1.653 €. Darauf wird einbehaltene Lohnsteuer von 357 € (Arbeitslohn Januar 2020) angerechnet.
Zu zahlen innerhalb der nächsten 30 Tage: Einkommensteuer 1.296 €, Solidaritätszuschlag 90 €.
♦ Steuerliche Daten für die Steuererklärung 2021
Aus den dem Finanzamt vorliegenden steuerlichen Daten werden die Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen (gem. Veranlagungsschema) berechnet.
Bruttoarbeitslohn gem. elektr. Lohnsteuerbescheinigung Januar 2020 | 2.800 € |
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.000 € |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 1.800 € |
Gesetzliche Altersrente Februar bis Dezember 2020 | 17.600 € | |
- Davon steuerfrei 19 % | 3.344 € | |
Verbleiben | 14.256 € > | 14.256 € |
+ Betriebsrente aus Direktversicherung | 4.200 € | |
+ Riester-Rente | 726 € | |
Summe steuerpflichtige Einnahmen | 19.182 € | |
- Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 € | |
Sonstige Einkünfte aus Rentenbezügen | 19.080 € |
Auch die Vorsorgeaufwendungen sind dem Finanzamt bereits bekannt. Sie betragen:
Sozialabgaben lt. elektronischer Lohnsteuerbescheinigung | 559 € |
Kranken- und Pflegeversicherung lt. Rentenmitteilung | 1.905 € |
Summe der Vorsorgeaufwendungen | 2.464 € |
Die in den Sozialabgaben enthaltenen Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 260 € wurden nur mit 90 % angesetzt (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG). Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wirkt sich steuerlich nicht aus (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG)*. Als Vorsorgeaufwendungen wurden in Abzug gebracht (2.464 - 26 € - 33 € =) 2.405 €.
*Soweit die unbegrenzt abzugsfähigen Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 1.900 € für Sonstige Vorsorgeaufwendungen (hier Arbeitslosenversicherung) übersteigen, ist der Höchstbetrag "verbraucht".
Heribert Muster ist zu Jahresbeginn älter als 64 Jahre. Er hat nach § 24a EStG Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag in Höhe von 15.2 % des Arbeitslohns, höchstens 722 €.
Bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt das Finanzamt einen Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 €.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 1.800 € |
+ Sonstige Einkünfte aus Rentenbezügen | 19.080 € |
Summe der Einkünfte | 20.880 € |
- Altersentlastungsbetrag | 722 € |
Gesamtbetrag der Einkünfte | 20.158 € |
- Vorsorgeaufwendungen | 2.405 € |
- Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € |
Zu versteuerndes Einkommen | 17.717 € |
Darauf Einkommensteuer nach Grundtabelle | 1.679 € |