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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage R / Anlage R-bAV/AV
Wichtig
Je nach Rentenart und der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Aufbauphase wird die daraus folgende Rente in unterschiedlicher Höhe besteuert. Die steuerlichen Regelungen sind sehr komplex.
Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, sind die Regelungen indessen recht übersichtlich.
⇒ Steuerpflichtiger Teil der Rente
Vom Jahresbetrag der Rente ist nur ein Teil steuerpflichtig, der sog. Besteuerungsanteil. Zu dessen Berechnung wird ein Freibetrag abgezogen, der Rentenfreibetrag. Es ergeben sich nach Abzug eines Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 € die steuerpflichtigen Renteneinkünfte. Die Renteneinkünfte sind also immer niedriger als der – brutto – Jahresbetrag der Rente.
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♦ Steuererklärung bei Rentenbezügen / Anlage R
Maßgeblich dafür, ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, ist der gesetzliche Grundfreibetrag: Sobald Rentner mit ihren Einkünften darüber liegen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben und je nachdem, was sie von den Einkünften abziehen können, müssen sie Steuern zahlen.
Rentner sollten also die Rentenerhöhungen im Auge behalten. Mit der Erhöhung kann der Grundfreibetrag überschritten werden. So rutschen zahlreiche Rentner in die Steuerpflicht.
Für 2022 = 9.984 € / 19.968 € (jeweils Alleinstehende / Ehepartner).
Werbungskosten > Anlage R Zeile 37
Kontoführungsgebühren, Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, mindestens 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag
Krankheitskosten > Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Ausgaben für die Gesundheit, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, sind abzugsfähig. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Medikamente, Kosten für Zahnersatz oder Hilfsmittel wie Prothesen, Kur- oder Krankenhauskosten, Pflegekosten.
Versicherungsbeiträge > Anlage Vorsorgeaufwand
Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe, Haftpflicht nur dann, wenn die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung den Pauschbetrag pro Jahr nicht übersteigen.
Spenden > Anlage Sonderausgaben
Auch Spenden an gemeinnützige Organisationen wie Kirche, Wohlfahrtsverbände oder Parteien. Bis 200 € je Spende genügt eine Spendenquittung, bei höheren Beträgen muss eine Spendenbescheinigung vorliegen.
Haushaltshilfe > Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Haushaltshilfe für die täglichen Aufgaben wie Kochen, Putzen oder Einkaufen, auch ein Pflegedienst. Die Aufgaben kann auch ein Minijobber erledigen.
♦ Gesetzliche Rente als Anker
In den vergangenen zehn Jahren ist die gesetzliche Rente jährlich im Schnitt im Westen um 2.3 % gestiegen, im Osten sogar um 3.3 %. Kaum eine andere Geldanlage hat eine solche Steigerung zu verzeichnen.
Dies erklärt auch, warum immer mehr Menschen jenseits der 50 durch Extrazahlungen an die Rentenversicherung ihre spätere Rente erhöhen oder Extrazahlungen leisten und so Abschläge bei frühzeitigem Ruhestand vermeiden. Der Grund für die gute Rendite lässt sich leicht ausmachen: Die gesetzliche Rente orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung, während andere Geldanlagen den Kapitalzins zugrunde legen, mit dem es momentan schlecht bestellt ist.
Verstirbt der Versicherte nach Rentenbeginn (in der Auszahlungsphase), zahlt der Versicherer die Rente weiterhin an die Hinterbliebenen, allerdings in verminderter Höhe.
Verstirbt der Versicherte vor Rentenbeginn (in der Ansparphase) und sei es auch kurz nach Vertragsabschluss / Eintritt, muss der Versicherer an die Hinterbliebenen Rente zahlen und zwar in der Höhe, als seien bis zur Rente die Prämien voll bezahlt worden. Die Hinterbliebenen erhalten also auch in diesem Fall eine Rente bis an deren Lebensende.
Ansprüche auf Hinterbliebenenrente haben allerdings nur Ehepartner oder Kinder, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht (also bis höchstens 25 Jahre).
Hinzu kommt, dass die Beiträge in die Rentenkassen einschließlich Extrazahlungen bis zu 92 % der gesetzlichen Höchstbeträge von 25.787 / 51.574 € (Werte für 2021) abzugsfähig sind (§ 10 Abs. 3 EStG). Die späteren Renten sind im Gegenzug zwar steuerpflichtig. Rentner profitieren aber davon, dass sie im Rentenalter - wahrscheinlich mit geringeren Einkünften - steuerlich weniger hoch belastet werden.
Stiefkind Riester
Eine Ausnahme machen Beiträge in die Riester-Rente. Hier ist nur ein Höchstbetrag von 2.100 €, bei Zusammenveranlagung zusätzliche 60 € für den Ehepartner vorgesehen (§ 10a Abs. 1 EStG). Zudem sind Riester-Renten in voller Höhe steuerpflichtig.
⇒ Keine Angaben bei eDaten
Die steuerlichen Daten über Art und Höhe der Renten sind dem Finanzamt bereits im Detail bekannt - aufgrund der elektronischen Datenübermittlung der mitteilungspflichtigen Stellen / Rentenkassen (sog. eDaten). Deshalb verzichtet die Finanzverwaltung auch auf die Angabe dieser eDaten in der Einkommensteuererklärung, ja sogar komplett auf die Anlage R.
In den Anlagen / Formularen zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und entsprechend mit gekennzeichnet. Die Anlage muss nicht ausgefüllt und beigefügt werden.
Anlage R Zeile 4 Papierformular
Dies bedeutet:
Weil dem Finanzamt alle wichtigen Daten zur Steuererklärung bereits vorliegen, brauchen Rentner nur den Hauptvordruck auszufüllen und absenden. Das ist alles. Den Rest steuert das Finanzamt bei.
Dies gilt aber nur, wenn
♦ Übrigens: Nicht alle Renten sind steuerpflichtig
Renten sind zwar grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei. Dazu gehören z. B.
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, für entgangenen Unterhalt und entgangene Dienste sowie Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften.
♦ Unterteilung der Renten
Wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung werden die Renten in folgende Gruppen unterteilt:
Die Abgabe der Anlage R entfällt, wenn:
♦ Pensionen / Versorgungsbezüge
Pensionen / Versorgungsbezüge , z. B. Beamten- / Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte auf der Anlage N ein.