Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.2.0 Zeile 15 und 21 Zeitrenten

Anlage R

Bei privaten Leibrenten, deren Dauer von der Lebenszeit einer anderen Person als der rentenberechtigten Person oder von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängt (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung), tragen Sie bitte in Zeile 15 oder 21 das für die Ermittlung des Ertragsanteils maßgebliche Geburtsdatum dieser Person ein. Bei Garantiezeitrenten ist das Geburtsdatum der verstorbenen versicherten Person einzutragen.

Die Rentendauer der Zeitrente wird aus der durchschnittlichen Lebenserwartung der maßgeblichen Person abgeleitet. Dazu wird die sog. Sterbetafel herangezogen. 

Anlage R

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