Steuern? Mach ich selbst.
Anlage R
Einleitung zum Thema
Eine Zeitrente ist eine wiederkehrende Leistung, die für einen fest vereinbarten Zeitraum gezahlt wird, im Gegensatz zur Leibrente, die auf Lebenszeit gezahlt wird. Sie endet also mit Ablauf der vereinbarten Frist, unabhängig vom Alter des Rentenempfängers. Zeitrenten können beispielsweise bei der Verrentung einer Immobilie oder als befristete Erwerbsminderungsrente vorkommen.
Bei privaten Leibrenten, deren Dauer von der Lebenszeit einer anderen Person als der rentenberechtigten Person oder von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängt (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung), tragen Sie bitte in Zeile 15 oder 21 das für die Ermittlung des Ertragsanteils maßgebliche Geburtsdatum dieser Person ein. Bei Garantiezeitrenten ist das Geburtsdatum der verstorbenen versicherten Person einzutragen.
Beispiel:
Eine Rente soll an A (Ehemann) für einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt werden, mindestens aber bis zum Tode von B (Ehefrau).
Anlage R
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