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Anlage R
Zusammenfassung / Begriff
⇒ Gesetzliche Leibrenten aus dem Inland / Zeile 4 - 18 Anlage R)
Leibrenten sind laufende periodische Bezüge, die grundsätzlich bis zum Ableben des Bezugsberechtigten zu zahlen sind.
Gesetzliche Leibrenten werden im Regelfall ab Vollendung des 65./ 67. Lebensjahres bis zum Tod des Rentenberechtigten gezahlt. Die »Rente mit 67« gilt für alle, die 1964 oder später geboren wurden..
Zu den gesetzlichen Leibrenten aus dem Inland gehören:
Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen / Rürup-Rente (Zeile 4 bis 12). Eine Zertifizierung ist ein formeller Prozess, durch den eine unabhängige Stelle bestätigt, dass ein Produkt, z. B eine Rentenversicherung, bestimmte Anforderungen erfüllt.
Zu diesen Leibrenten gehören auch Erwerbsminderungsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten), Waisenrenten und Erziehungsrenten. Diese Renten sind zeitlich befristet, weil der Bezug vorzeitig enden kann, z. B sobald der Rentner die volle Rente bezieht (Zeile 13 - 18).
Geben Sie auch einmalige Leistungen an, die Ihnen z. B. als Sterbegeld oder als Abfindung von Kleinbetragsrenten ausgezahlt wurden .
Bei diesen Renten ist ein Teil steuerfrei, der restliche Teil (Besteuerungsanteil) ist steuerpflichtig.
♦ Höhe des Besteuerungsanteils
Wurde die Renten vor 2005 bewilligt, gilt ein einheitlicher Besteuerungsanteil von 50 %, der indessen als Rentenfreibetrag festgestellt worden ist. Dieser Rentenfreibetrag gilt lebenslang. Rentenerhöhungen sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Ab 2023 erhöht sich der Besteuerungsanteil für neue Rentenjahrgänge nur noch um 0.5 %. Die Übergangsfrist bis zur zur vollständigen Besteuerung der Renten dauert bis zum Jahr 2058. Die Übergangsfrist bis zur zur vollständigen Besteuerung der Renten dauert bis zum Jahr 2058.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil |
Bis 2005 | 50 % |
....... | ..... |
2021 | 81 % |
2022 | 82 % |
2023 | 82.5 % |
2024 | 83 % |
2025 | 83.5 % |
2026 | 84 |
......... | ....... |
2056 | 99 % |
2057 | 99.5 % |
2058 | 100 % |