Anlage R
Es handelt sich um Daten, die bereits beim Finanzamt vorliegen. Eintragungen erübrigen sich
♦ Zu den gesetzlichen Leibrenten gehören
- Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen / Rürup-Rente
- Zu diesen Leibrenten gehören auch Erwerbsminderungsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten), Waisenrenten und Erziehungsrenten. Es handelt sich hier um Leibrenten mit zeitlich befristeter Laufzeit (abgekürzte Leibrenten).