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Anlage R - AV / bAV
Die Riester-Rente ist in voller Höhe steuerpflichtig. Die Abgabe der Anlage R - AV / bAV erübrigt sich, weil e-Daten.
Die Riester-Rente wird vorrangig durch eine Altersvorsorge-Zulage gefördert (§ 83 EStG). Für Sparer mit hohem Einkommen ist empfehlenswert, die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a EStG). Dazu geben Sie die Anlage AV ab.
Das Konzept der sog. "Riester-Rente" besteht aus einer Kombination zwischen einkommensunabhängiger Altersvorsorge-Zulage (AVZ) nach §§ 79ff. EStG und einem progressionsabhängigem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Das Konzept ist vergleichbar mit dem mit Konzept des Familienleistungsausgleichs nach § 31 EStG (Kindergeld und Kinderfreibetrag). Beim Familienleistungsausgleich wird zunächst Kindergeld gezahlt, erst bei der Veranlagung wird geprüft, ob Kinderfreibeträge günstiger sind, also eine Steuerersparnis bewirken.