Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.1.5 Rentensteuer ganz vermeiden

Anlage R

Viele Rentner tun sich schwer damit, nach einem langen Arbeitsleben für die sauer verdiente Rente auch noch Steuern zahlen zu müssen. Denn seit 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente mindestens 50 %. Bis dahin waren es meistens nur 27 %. Und seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um 2 % pro Jahr. Neurentner des Jahres 2022 müssen inzwischen 82 % ihrer Rente versteuern.

Außerdem: Der zu Rentenbeginn festgesetzte Rentenfreibetrag steigt nicht mit, sodass alle Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig sind.  

♦   Wie lässt sich Rentensteuer vermeiden?

Bereits bei einem Einkommen oberhalb der Grundfreibeträge müssen Sie mit Rentensteuer rechnen. Die Grundfreibeträge betragen 10.347 / 20.694 € (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 EStG / Alleinstehende / Ehepartner / Werte für 2022).

Wie können Sie Ihr Einkommen mindern?  Das ist die entscheidende Frage.

  • Vorweggenommene Erbfolge

Sie können Ihr Einkommen mindern und dadurch Steuern sparen, wenn Sie z. B. auf eigene Einkünfte zugunsten eines nahen Angehörigen verzichten, indem Sie die Quelle, aus der die Einkünfte fließen, auf diesen (Ihr Kind oder Enkelkind) übertragen. Nach Übertragung der >>Einkunftsquelle<< fließen die Einnahmen dem (neuen) Inhaber der Quelle  zu.

? Mieteinkünfte übertragen: Begriff eingeben + Suchen antippen

Aber nicht nur durch Minderung der Einkünfte, auch im Einkommensbereich lässt sich Rentensteuer vermeiden. Hier geht es um den Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

  • Spenden oder Mitgliedsbeiträge

Sie haben für einen guten Zweck gespendet oder Mitgliedsbeiträge für politische Parteien geleistet? Dann rechnen Sie das in der Anlage Sonderausgaben ab.

? Spenden: Begriff eingeben + Suchen antippen

  • Kosten für die Gesundheit

Sie haben Krankheits-, Pflege- oder Heimkosten bezahlt? Geben Sie diese in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen an. Insbesondere Kosten im Pflegeheim gehen ins Geld.

? Pflegeheim: Begriff eingeben + Suchen antippen

  • Abzug von Kinderfreibeträgen

Großeltern können für ihr Enkelkind einen Kinderfreibetrag erhalten. Das ist möglich, wenn die Großeltern das Kind mindestens zu einem nicht unwesentlichen Teil in ihrem Haushalt auf ihre Kosten unterhalten (BFH, Urteil v. 20. 1. 1995, III R 14/94). Anlage Kind Zeile 43.

? Kindschaftsverhältnis: Begriff eingeben + Suchen antippen

  • Steuerermäßigung durch haushaltsnahe Aufwendungen

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erhalten Sie auf Antrag eine Steuerermäßigung (§ 35a EStG), wenn Sie für Arbeiten im Haus oder im Garten jemanden beschäftigen oder ein Unternehmen mit solchen Arbeiten betrauen. Die Steuerermäßigung wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.

Tipp Barrierefrei Umbauen

Aufwendungen für behindertengerechte Bauten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag. Als Nachweis dient der Schwerbehinderten-Ausweis oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse oder ein Zuschuss von der Pflegeversicherung.

? Umbaukosten: Begriff eingeben + Suchen antippen