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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage R
♦ Angaben zur Rente erübrigen sich
Wichtig
Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder aus einem eigenen zertifizierten Basisrentenvertrag / Rürup-Rente beziehen, haben wir eine ganz einfache Lösung, wie Sie ganz schnell und ohne viel Federlesens Ihrer Pflicht nachkommen, eine Steuererklärung abzugeben:
Angaben in der Anlage R zur Rente erübrigen sich. Sie füllen nur den Hauptvordruck, die Anlage Vorsorgeaufwand und ggfs. die Anlage Sonderausgaben aus. |
Die Daten zu Ihrer Rente liegen dem Finanzamt bereits vor und müssen nicht eingetragen werden. Die entsprechenden Zeilen sind dunkelgrün unterlegt mit einem gekennzeichnet.
Anlage R Papierformular
Auch die Renten aus Altersvorsorgeverträgen / Riester Rente und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge liegen dem Finanzamt bereits vor. Also sind auch hier Eintragungen in die Anlage R-AV / bAV nicht erforderlich, wenn Sie eine Riester-Rente oder eine betriebliche Renten beziehen.
Vertrauen Sie der Steuerverwaltung, dass die von den mitteilungspflichtigen Stellen / Rentenkassen der Steuerverwaltung zugespielten Renten-Daten korrekt in die Veranlagung zur Einkommensteuer übernommen werden. Im Übrigen können Sie dies anhand der Leistungsmitteilungen der Träger Ihrer Rente überprüfen, wenn Sie den Steuerbescheid erhalten haben.
Den Hauptvordruck müssen Sie abgeben, weil dieser Ihre persönlichen Daten und Ihre Identifikationsnummer enthält. Anhand der Identifikationsnummer werden die dem Finanzamt vorliegenden Daten Ihnen zugeordnet.
Außerdem geben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ab, in der Sie Ihre Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung eintragen. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, tragen Sie in die Anlage Sonderausgaben noch die gezahlte Kirchensteuer ein. Das ist alles.