Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 14 Anlage KAP / Kapitalerträge > 2.1.8 Zeile 27-34 Ausnahmen vom Abgeltungssteuersatz
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage KAP
♦ Kein Abgeltungsteuersatz bei der Darlehen durch eine nahe stehende Person
Bestimmte Kapitalerträge werden vom Abgeltungssteuertarif ausgenommen, um Steuergestaltungen zu verhindern, bei denen durch "Steuerspreizung" betriebliche Gewinne z. B. durch Schuldzinsenabzug gemindert und so der tariflichen Besteuerung entzogen und im Gegenzug die Zinserträge nur mit dem günstigen Abgeltungssteuersatz von 25 % besteuert werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG; BFH Urteil vom 16.06.2020 - VIII R 5/17).
Fallen Kapitalerträge unter diese Regelung, werden sie mit dem tariflichen Steuersatz besteuert. Diese Kapitalerträge werden in Zeile 27-34 eingetragen.
♦ Kapitalerträge aus unternehmerischer Beteiligung / Zeile 31
Sind Sie unmittelbar oder mittelbar
können auf Antrag die Beteiligungserträge (Dividenden und sonstige Ausschüttungen) mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Dazu tragen Sie in Zeile 31 eine „1“
ein. Eine Nachholung des Antrags nach erstmaliger Abgabe der Einkommensteuererklärung (z. B. im Einspruchsverfahren) ist für das betreffende Kalenderjahr nicht möglich. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen für die Beteiligung auch in den Folgejahren vor, gilt der Antrag, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume, ohne dass die Antragsvoraussetzungen erneut zu belegen sind. Die Widerrufserklärung muss dem Finanzamt spätestens zusammen m der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum zugehen, für den sie erstmalig gelten soll. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für diese Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht mehr zulässig. Bezeichnen Sie die Gesellschaft in Zeile 32. Sofern Sie den Antrag für weitere Beteiligungen stellen, erläutern Sie dies bitte gesondert.
Die auf diese Kapitalerträge entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in die Zeilen 43 bis 45 ein. Einbehaltene ausländische Quellensteuer erklären Sie bitte nicht in den Zeilen 40 und 41, sondern in der Anlage AUS. Sind Ihnen in diesem Zusammenhang Werbungskosten entstanden, ziehen Sie diese bitte bei der Ermittlung der Einkünfte von den Erträgen ab und tragen das Ergebnis in Zeile 32 ein. Bitte beachten Sie, dass für die Einnahmen und Werbungskosten das Teileinkünfteverfahren Anwendung findet. Eine entsprechende Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Der Sparer-Pauschbetrag wird für diese Erträge nicht gewährt.