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Anlage KAP
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe beim Steuerabzug wird über eine komplizierte Formel im Abgeltungsteuersatz berücksichtigt. Die Formel lautet: E - 4 Q : 4 + K (E = Einkünfte, K = maßgebender Kirchensteuersatz).
Für den Abzug von Kirchensteuer sieht das Gesetz zwei Varianten vor:
♦ Variante 1: Kirchensteuerabzug bei der Bank
Die Bank behält automatisch Kirchensteuer auf die abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalerträge ein, wenn der Bankkunde kirchensteuerpflichtig ist. Zur Feststellung der Kirchensteuerpflicht / Religionszugehörigkeit der Bankkunden wird von der Bank einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern das so genannte »Kirchensteuerabzugsmerkmal« des Kunden abgefragt (Datenabruf zur Kirchensteuererhebung / § 51a EStG).
Aus Gründen des Datenschutzes kann der Bankkunde dem automatisierten Datenabruf seiner Religionszugehörigkeit durch die depotführende Bank widersprechen. Dank eines Sperrvermerks werden der depotführenden Bank dann keine Daten zur Religionszugehörigkeit übermittelt. An der Verpflichtung, Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu zahlen, ändert dies jedoch nichts.
Wenn der Bankkunde dem automatisierten Datenabruf nicht widersprochen hat, wird die Kirchensteuer über eine komplizierte Formal durch Steuerabzug berücksichtigt ( § 32d Abs. 1 EStG). Die Formel lautet: E - 4 Q : 4 + K (E = Einkünfte, K = maßgebender Kirchensteuersatz).
Damit wird zugleich der Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe abgegolten.
Dies führt bei einem Kirchensteuersatz von 9 % zu einem Abgeltungssteuersatz von 24.45 % = Divisor 4.09, bei einem Kirchensteuersatz von 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) von 24.51 % = Divisor 4.08.
Zinseinkünfte bei Kirchensteuer von 9 % | 1.000.00 € | |
Kapitalertragsteuer (1.000.00 € : 4.09) | 244.49 € | |
Solidaritätszuschlag (5.5 % von 244.49 €) | 13.44 € | |
Kirchensteuer (9 % von 244.49 €) | 22.00 € | |
Summe | 279.93 € > | 279,93 € |
Gutschrift der Bank | 720.07 € |
Die ausgewiesene Kirchensteuer in Höhe von 22.00 € darf nicht als Sonderausgaben eingetragen werden, weil bereits abgegolten.
♦ Variante 2: Kirchensteuer im Wege der Veranlagung
Wurde neben der Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer einbehalten, z. B. weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung widersprochen haben (Sperrvermerk), müssen Sie eine Anlage KAP abgeben und in Zeile 6 Feld 203 / 403 eine "1" eintragen.
In diesem Fall ist es ausreichend, nur die Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 38 einzutragen.
Die gezahlte Kirchensteuer ist im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abzugsfähig.
Anlage KAP
Anlage Sonderausgaben