Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.3 Zeile 6 Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Anlage KAP

Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe beim Steuerabzug wird über eine komplizierte Formel im Abgeltungsteuersatz berücksichtigt. Die Formel lautet: E - 4 Q : 4 + K (E = Einkünfte, K = maßgebender Kirchensteuersatz).

Für den Abzug von Kirchensteuer sieht das Gesetz zwei Varianten vor:

  • Variante 1: Die depotführende Bank behält neben der Abgeltungsteuer von 25 % auch die Kirchensteuer mit ein, indem sie die oa Formel anwendet. Damit ist auch der Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe abgegolten. 
  • Variante 2: Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird vom Finanzamt im Wege der Veranlagung erhoben. Die festgesetzte Kirchensteuer können Sie in diesem Fall in der Anlage Sonderausgaben geltend machen. Dazu unten mehr. 

♦   Variante 1: Kirchensteuerabzug bei der Bank

Die Bank behält automatisch Kirchensteuer auf die abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalerträge ein, wenn der Bankkunde kirchensteuerpflichtig ist. Zur Feststellung der Kirchensteuerpflicht / Religionszugehörigkeit der Bankkunden wird von der Bank einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern das so genannte »Kirchensteuerabzugsmerkmal« des Kunden abgefragt (Datenabruf zur Kirchensteuererhebung / § 51a EStG).

  • Sperrvermerk

Aus Gründen des Datenschutzes kann der Bankkunde dem automatisierten Datenabruf seiner Religionszugehörigkeit durch die depotführende Bank  widersprechen. Dank eines Sperrvermerks werden der depotführenden Bank dann keine Daten zur Religionszugehörigkeit übermittelt. An der Verpflichtung, Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu zahlen, ändert dies jedoch nichts.

  • Kein Abzug als Sonderausgaben

Wenn der Bankkunde dem automatisierten Datenabruf nicht widersprochen hat, wird die Kirchensteuer über eine komplizierte Formal durch Steuerabzug  berücksichtigt ( § 32d Abs. 1 EStG). Die Formel lautet: E - 4 Q : 4 + K (E = Einkünfte, K = maßgebender Kirchensteuersatz).

Damit wird zugleich der Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe abgegolten. 

Dies führt bei einem Kirchensteuersatz von 9 % zu einem Abgeltungssteuersatz von 24.45 % = Divisor 4.09, bei einem Kirchensteuersatz von 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) von 24.51 % = Divisor 4.08.

Beispiel

Zinseinkünfte bei Kirchensteuer von 9 %   1.000.00 €
Kapitalertragsteuer (1.000.00 € : 4.09) 244.49 €  
Solidaritätszuschlag (5.5 % von 244.49 €) 13.44 €  
Kirchensteuer (9 % von 244.49 €) 22.00 €  
Summe 279.93 € > 279,93 €
Gutschrift der Bank   720.07 €

Die ausgewiesene Kirchensteuer in Höhe von 22.00 € darf nicht als Sonderausgaben eingetragen werden, weil bereits abgegolten.  

♦   Variante 2: Kirchensteuer im Wege der Veranlagung

Wurde neben der Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer einbehalten, z. B. weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung widersprochen haben (Sperrvermerk), müssen Sie eine Anlage KAP abgeben und in Zeile 6 Feld 203 / 403  eine "1" eintragen. 

In diesem Fall ist es ausreichend, nur die Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 38 einzutragen.

Die gezahlte Kirchensteuer ist im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abzugsfähig. 

Anlage KAP

Anlage Sonderausgaben