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2.0.9 Die Investmentfonds-Idee Zeile 7-15

Anlage KAP

Die Geschäftsidee der Investmentfonds besteht darin, liquide Mittel von Anlegern zu sammeln, um diese nach vorgesehenen Anlagestrategien in bestimmte Anlageklassen, z. B. in Wertpapiere, Immobilien oder Rohstoffe zu investieren (§ 1 Kapitalanlagegesetzbuch / KAGB).

Die steuerlichen Regelungen sind im Einkommensteuergesetz (§§ 20, 32d und 43 EStG) und im Investmentsteuergesetz (InvStG) enthalten.

♦   Sondervermögen

Die von den Anlegern aufgebrachten Finanzmittel und Anlagen werden als Sondervermögen geführt.

Das Sondervermögen wird getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft verwaltet (§ 30 Abs. 1 KAGB). Vorteil für die Anleger: Das Sondervermögen ist im Falle der Insolvenz der Investmentgesellschaft vor einem Gläubigerzugriff geschützt, d. h. eine Insolvenz der Investmentgesellschaft kann nicht auf das Sondervermögen durchschlagen, so dass voller Anlegerschutz besteht.

Die Anteile am Sondervermögen werden in Anteilscheinen verbrieft / bescheinigt (§ 33 KAGB). Das Sondervermögen wird praktisch in Anteile / Zertifikate gestückelt. Die Zertifikate sind Wertpapiere, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden.

Die Preise der Investmentzertifikate werden börsentäglich von der jeweiligen Verwahrstelle ermittelt und veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen der Ausgabepreis (Wert + Vertriebskosten) und der niedrigere Rücknahmepreis. Die Preise ergeben sich im Prinzip aus dem Wert des Sondervermögens, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile.