Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 14 Anlage KAP / Kapitalerträge > 1.0.5 Steuerbescheinigung prüfen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage KAP
Einleitung
Nicht ohne Grund hat der Fiskus für die Eintragungen in den Zeilen 7 bis 11 eine Korrekturspalte vorgesehen, denn Steuerbescheinigungen können falsch sein. Überprüfen Sie deshalb die Steuerbescheinigung und setzen Sie ggfs. korrigierte Beträge an.
Anlass zur Korrektur kann z. B. sein, dass beim Verkauf von Wertpapieren die Transaktionskosten* nicht berücksichtigt worden sind.
Beispiel:
Ein Anleger hat am 14.12.2024 für 15.000 € Aktien verkauft. Die Anschaffungskosten beim Erwerb am 02. 01. 2024 betrugen 10.000 €. Im Zusammenhang mit dem Verkauf wurden von der Bank Aufwendungen (Gebühren und Courtage) in Höhe von 290 € berücksichtigt. Der Gewinn in Höhe von 4.710 € unterlag der Kapitalertragsteuer und wurde in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Keine Berücksichtigung fanden Transaktionskosten* in Höhe von 200 €, die er durch Abgabe einer Anlage KAP erklärt (§ 20 Abs. 4 S. 1 EStG). Der Steuererklärung fügt er einen entsprechenden Beleg bei.
*Informations- / Beratungskosten
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