Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 14 Anlage KAP / Kapitalerträge > 1.1.0 Zinsen erst im Alter versteuern
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage KAP
Vorbemerkung: Dieser Tipp ist aufgrund der momentanen Niedrigzinsphase nicht aktuell, gilt aber uneingeschränkt, sobald die Zinsen wieder ihre normale Höhe erreicht haben.
Zinsen können Sie in eine Zeit verlagern, in denen Sie z. B. als Rentner vom Fiskus nicht mehr so über die Maßen behelligt werden.
Sie können den Zufluss der Zinsen beeinflussen, indem Sie die richtigen Papiere dafür kaufen. Zur Verlagerung von Zinsen in spätere Jahre eignen sich Bundesschatzbriefe Typ B oder abgezinste Sparbriefe, Null-Kupon-Anleihen etc. Die Zinsen für diese Wertpapiere bestehen in der Differenzzwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis. Die Zinsen in Höhe der Differenzsind erst im Jahr des Verkaufs der Papiere zu versteuern (BFH-Urt. vom 08.10.1991 – BStBL 1992 II S. 174).
Ist Ihr Ruhestand also nicht mehr fern, kaufen Sie besser abgezinste Papiere und verlagern auf diese Weise die Zinsen in eine Zeit, in der Sie z. B. als Rentner keine oder nur geringe Steuern zu zahlen brauchen.