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2.1.4 Zeile 7, 30 Leistungen aus einer Lebensversicherung, Praktische Fälle

Anlage KAP

Was von den Einnahmen aus einer Lebensversicherung an das Finanzamt geht, hängt zunächst davon ab, ob der Versicherungskunde eine einmalige Summe erhält oder eine lebenslange Rente. Erhält der Versicherungskunde eine einmalige Summe, hängt die Besteuerung davon ab, ob er den Vertrag vor 2005 abgeschlossen hat. Vier praktische Fälle sollen dies verdeutlichen.

Übersicht

 

Fall 1: Kapitalauszahlung, Verträge vor 2005

Diese Verträge sind noch privilegiert, d. h. die Kapitalauszahlung ist in voller Höhe steuerfrei.  Die Verträge müssen indessen nicht nur über 12 Jahre abgeschlossen sein. Hinzu kommt, dass der Vertrag mindestens 5 Jahre lang bedient worden sein muss. Bei Direktversicherungen über den Arbeitgeber muss zudem der Todesfallschutz mindestens 60 % der Beitragssumme betragen haben.

Es sind keine Eintragungen erforderlich

Fall 2: Kapitalauszahlung, Verträge ab 2005

Die Einnahmen sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Der Versicherer muss 25 % Abgeltungsteuer einbehalten plus Nebensteuern. Ertrag ist im Erlebensfall der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Anlage KAP Papierformular

Halber Steuersatz möglich

Wird indessen eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten, ist eine Versteuerung mit dem halben persönlichen Steuersatz möglich (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Bei einem Spitzensteuersatz von 45 % beträgt die Steuer höchstens 22.5 %. Der Weg zur halben Besteuerung führt über die Abgabe der Anlage KAP mit dem Antrag auf Überprüfung der Abgeltungsteuer (Zeile 5). Sie als Steuerzahler müssen in diesem Fall die Steuerbescheinigung des Versicherers im Original beifügen.

Das Finanzamt veranlagt die Erträge aus der Versicherungsleistung mit dem halben persönlichen Steuersatz und rechnet die einbehaltene und abgeführte Abgeltungsteuer auf Ihre Einkommensteuer an (§ 32d Abs. 4 EStG).

Angaben in der Steuererklärung

Die Erträge sind anzugeben in der Anlage KAP Zeile 30.

Anlage KAP Papierformular

Fall 3: Rentenzahlung (Verträge vor 2005)

Wird die Versicherungsleistung nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern als monatliche Rente, werden die Einnahmen mit dem Ertragsanteil versteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. mit § 22 Nr. 1 Tabelle 2 EStG).

Beispiel:

Beginnt die Rente mit dem 65. Lebensjahr, gelten 18 % der ausgezahlten Rente als steuerpflichtiger Ertragsanteil.

Angaben in der Steuererklärung

Der Rentenbetrag ist anzugeben in der Anlage R Zeile 13

Anlage R Üaüoerformular

Fall 4: Rentenzahlung (Rürup-Verträge ab 2005)                          

Ab 2005 sind nur noch kapitalgedeckte Lebensversicherungen begünstigt, wenn die Leistung im Erlebensfall in einer Rente besteht (Basis-Altersrente). Diese Lebensversicherungen werden als Rürup-Rentenversicherungen bezeichnet.

Beispiel:

Beginnt die Rente in 2017, beträgt der Besteuerungsanteil 74 % (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. mit § 22 Nr. 1 Tabelle 1 EStG). Der Rest besteht in einem Freibetrag (Rentenfreibetrag).

Angaben in der Steuererklärung

Der Rentenbetrag ist anzugeben in der Anlage R Zeile 4 und 5

Anlage R Papierformular

  • Steuerbescheinigung

Die Versicherungsunternehmen stellen entsprechende Steuerbescheinigungen aus.

Auszug aus der Steuerbescheinigung:
Kapitalerträge i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG .... €
Davon aus Lebensversicherungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG ..... €