Helfer in Steuersachen

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2.1.9 Zeile 28 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen

Anlage KAP

Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen sind die Zeilen 27-34 einzutragen.

Hier geht es auch darum eine sog. "Steuerspreizung" auszuschließen. Eine Steuerspreizung im Tarif liegt vor, wenn Beteiligte in ein und dem demselben Fall einem unterschiedlichem Tarif unterliegen.

Dies kann bei privaten Darlehen an Angehörige oder "eigene" Gesellschaften eintreten. Voraussetzung ist, das derjenige, der das Darlehen erhalten hat, die Schuldzinsen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen kann. 

Im Gegenzug können damit in Verbindung stehende Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, im Falle des Teileinkünfteverfahrens anteilig (§ 3c Abs. 2 EStG).

♦   Darlehen zwischen nahestehenden Personen 

Auf Einkünfte aus Darlehen zwischen nahestehenden Personen wird nicht der normale Steuersatz (§ 32a EStG) angewendet.

Haben Sie einer Ihnen nahestehenden Person z. B. ein Darlehen gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht in Zeile 18 oder 19, sondern in Zeile 28 zu erklären, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Von einer nahestehenden Person ist auszugehen, wenn zwischen beiden Personen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und der beherrschten Person kein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.

Darlehen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, an denen Sie zu mindestens 10 % beteiligt sind, sowie für sog. back-to-back-Finanzierungen sind hier ebenfalls einzutragen. Die auf diese Kapitalerträge entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in die Zeilen 43 bis 45 ein. Ein Sparer-Pauschbetrag wird für diese Erträge nicht gewährt.

Die Kapitalerträge unterliegen nach § 32d Abs. 2 EStG dem persönlichen tariflichen Steuersatz nach § 32a EStG. 

Zu diesen Einkünften gehören z. B. private Darlehen an Angehörige oder "eigene" Gesellschaften, aber nur, wenn der Darlehnsempfänger die Schuldzinsen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen kann (sonst gilt Zeile 14).

Beispiel:

Ein Steuerzahler hat einer ihm nahestehenden Person ein Darlehen gewährt. Die vom Darlehensnehmer gezahlten Zinsen in Höhe von 1.000 € hat dieser als Betriebsausgaben abgesetzt, weil das Darlehn mit seinem Betrieb in Zusammenhang steht.

Anlage KAP Papierformular

  • Andere Darlehen

Darlehen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, an denen Sie zu mindestens 10 % beteiligt sind, sowie für sog. back-to-back-Finanzierungen sind hier ebenfalls einzutragen. Die auf diese Kapitalerträge entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in die Zeilen 54 bis 56 ein.

Ein Sparer-Pauschbetrag wird auf diese Erträge nicht gewährt.

Tipp Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Der Stpfl. hat einer GmbH, an der er beteiligt ist, ein Darlehn gewährt. Der endgültige Ausfall dieses Darlehns durch Konkurs der GmbH führt zu einem Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH Urteil vom 24.10.2017 - VIII R 13/15).