Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.1.5 Zeile 01-55 Wie die Anlage KAP ausfüllen?

Anlage KAP

Einleitung

Machen Sie Ihre Angaben in den jeweiligen Zeilen. Füllen Sie nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus. 

Die Anlage KAP ist in verschiedene Bereiche gegliedert:

♦   Gliederung der Anlage KAP

  • Anträge (Zeile 4, 5 und 31),
  • Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (Zeile 6),
  • Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 7 bis 15),
  • Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16 und 17),
  • Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 18 bis 26a), ohne Investmenterträge laut Anlage KAP-INV,
  • Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeile 27 bis 34),
  • Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist (Zeile 35 und 36),
  • Steuerabzugsbeträge, anzurechnende Steuern aus Kapitalerträgen und anderen Einkunftsarten (Zeile 37 bis 46).
  • Sparer-Pauschbetrag Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zieht Ihr Finanzamt einen Betrag i. H. v. 1.000 € (Sparer-Pauschbetrag) als Werbungskosten ab. Bei zusammen veranlagten Personen gewährt Ihr Finanzamt einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 €.Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann statt des Sparer-Pauschbetrags ein Abzug tatsächlicher Werbungskosten in Betracht kommen. Bitte vergessen Sie nicht die Höhe des beim Steuerabzug in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags in die Zeilen 16 und 17 einzutragen. Diese können Sie ebenfalls den Steuerbescheinigungen entnehmen.
  • Inländische Kapitalerträge Geben Sie in den Zeilen 7 bis 15 Kapitalerträge an, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
  • Antrag auf Günstigerprüfung der gesamten Einkünfte. Sie wünschen eine Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge? Dann tragen Sie bitte in Zeile 4 eine „1“ ein.
  • Antrag auf Überprüfung bestimmter Kapitalerträge. Sie wünschen eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge? Dann tragen Sie bitte in Zeile 5 eine „1“ ein.

♦   Steuerbescheinigung

Tragen Sie bitte in die Zeilen 7 bis 15 in der linken Spalte die Werte der Steuerbescheinigung der inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) ein. In der Steuerbescheinigung ist die jeweilige Zeile der Anlage KAP als Eintragungshilfe angegeben. Fassen Sie die Werte mehrerer Steuerbescheinigungen zu einer Summe zusammen und tragen Sie die Summe in die
jeweilige Zeile ein. Sie dürfen Verluste nur dann in der linken Spalte der Zeilen 12 und 13 eintragen, wenn sie in der Steuerbescheinigung („Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG“) ausgewiesen sind.